Sonderkündigung ist immer möglich
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Was viele Autofahrer jedoch nicht wissen ist die Tatsache, dass auch während des Jahres zu jeder Zeit die Kfz-Versicherung, also Haftpflicht, Voll- und Teilkasko, gekündigt werden kann. Für den Wechsel zu einem günstigeren Versicherer müssen allerdings bestimmte Bedingungen vorliegen. Danach haben Autofahrer die Möglichkeit, innerhalb eines Monats zu kündigen. Und das sind die Gründe für eine Sonderkündigung:
- Ihr aktueller Versicherer erhöht den Beitrag.
- Wenn sich die Vertragsbedingungen, die Typklasse oder die Regionalklasse geändert haben. Das ist auch dann der Fall, wenn die Beiträge unverändert geblieben sind.
- Es liegt ein Schadensfall vor, was bei den aktuellen winterlichen Straßenverhältnissen sehr häufig der Fall ist.
- Sie verkaufen Ihr Fahrzeug und kaufen einen Neu- oder Gebrauchtwagen. Reichen Sie in diesem Fall die Abmeldebescheinigung oder den Kaufvertrag ein. Der Versicherungsvertrag endet dann am Tag der Abmeldung beziehungsweise des Verkaufs.
Vorausbezahlte Versicherungsbeiträge werden Ihnen zurückerstattet. Falls dies nicht automatisch erfolgt, sollten Sie Ihren Versicherer darauf hinweisen. "Der Versicherungsnehmer ist nicht gezwungen, die Police des alten Wagens zu übernehmen", sagt Deliana Toschmakow vom Versicherungsportal TopTarif.de in Berlin.
Übrigens ist es auch möglich, nur die Teil- bzw. Vollkasko zu kündigen, wenn einer der genannten Gründe vorliegt. fh
Foto: f1 online


