Seit 2015 ist die "geschäftsmäßige" Förderung der Selbsttötung in Deutschland strafbar. Sterbehelfern drohen bis zu drei Jahren Haft. Doch das Gesetz ist umstritten. Befürworter und Gegner kämpfen leidenschaftlich für ihre Seite. Welche Argumente haben sie – und was wird passieren?
Viele Schwerstkranke, die ihr Leid nicht mehr ertragen können, wünschen sich eine Hilfe zum Suizid. Seit 2015 ist sie allerdings verboten in Deutschland, viele Sterbehilfevereine mussten ihre Arbeit einstellen. Seit das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig 2017 jedoch in letzter Instanz entschied, dass der Staat Patienten in allergrößter Not ein Mittel zur Selbsttötung nicht verweigern dürfe, wird zwischen Befürwortern und Gegnern der Sterbehilfe wieder heftig gestritten. Während die einen ein sinnlos langes Leiden und das Ende des selbstbestimmten Lebens beklagen, befürchten die anderen, Kranke und alte Menschen könnten unter Druck gesetzt werden, damit sie "freiwillig" aus dem Leben scheiden.
In ihrer Dokumentation begleitet WDR-Autorin Erika Fehse über ein Jahr lang zwei Schwerstkranke, die sich "einen letzten Ausweg" wünschen. Zu Wort kommen Palliativmediziner, die sich für und gegen die Hilfe zum Suizid aussprechen. Auch Ethiker, Kirchenvertreter sowie Rechtsanwälte, die für Patientenrechte und Autonomie am Lebensende streiten, sind im Film zu sehen. Sterbehilfevereine, Ärzte und Schwerstkranke haben beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde gegen das Verbot der Sterbehilfe nach Paragraf 217 eingelegt. Nun warten die Opponenten auf die Entscheidung des Gerichtes – wohl noch in diesem Jahr.