Im Streit um die polnische Justizreform hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die polnische Regierung aufgefordert, der EU-Kommission täglich eine Zahlung von einer Million Euro Zwangsgeld zu leisten. Das Urteil begründeten die Richter:innen in Luxemburg damit, dass das Land die EuGH-Entscheidung zur Disziplinarkammer für Richter:innen nicht umgesetzt habe. Dies sei allerdings die Voraussetzung, um ernsthaften und irreparablen Schaden von den europäischen Werten – insbesondere der Rechtsstaatlichkeit – abzuwenden.