Gesellschaft und Politik, Report • Mi., 22.09. • 5 Min.
Das Bundesarbeitsgericht hat geurteilt, dass Angestellte in der 24-Stunden-Pflege auch für ihre Bereitschaftszeit Mindestlohn bekommen müssen. Viele Pflegebedürftige stehen jetzt vor der Frage, ob sie sich diese Pflege zu Hause noch leisten können. Branchenkenner fürchten, dass auf Scheinselbständigkeit oder Schwarzarbeit ausgewichen wird. Die Betroffenen fühlen sich von der Politik allein gelassen.