Wie gewonnen, so zerronnen: Über ihren unverhofften Reichtum kann sich Fanny nur kurz freuen. Das Finanzamt bittet bei der Erbschaftssteuer kräftig zur Kasse. Nun bleibt die Wahl: Entweder den Erblasser als leiblichen Vater anerkennen oder das Haus am See verkaufen.