Morgenmagazin - BGg-Urteil im "Cyberbunker"-Prozess erwartet
Info • Di., 12.09. • 1 Min.
In Traben-Trabach wurde 2019 ein gigantisches Rechenzentrum ausgehoben, der sogenannten Cyberbunker. Über die Server der Betreiber wurden illegale Geschäfte im Internet abgewickelt. Fast 250.000 Straftaten weltweit, darunter Drogen- und Waffenhandel, Hackerangriffe und sogar Mordaufträge. Ist es strafbar, Kunden die technische Infrastruktur zur Begehung von Straftaten gegen Geld zur Verfügung zu stellen? Das Langericht Trier verurteilte die Betreiber des Cyberbunkers wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung zu mehrjährigen Freiheitsstrafen. Der Staatsanwaltschaft ging das nicht weit genug; sie legte Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) ein. Heute ergeht das Urteil.