Morgenmagazin - Kirchenasyl: Was bedeutet das eigentlich?
Info • Do., 14.09. • 4 Min.
In der Regel blieben die Menschen zwischen fünf und sechs Monaten im Kirchenasyl, sagte Marion Kuhn-Ziemann. Sie ist Ansprechpartnerin für Kirchenasyl der Evangelischen Kirche von Westfalen. Innerhalb dieser Frist müsse Deutschland einen abgelehnten Asylbewerber in das EU-Land überstellen, aus dem er eingereist ist. In Einzelfällen könne diese Frist auf bis zu 18 Monate verlängert werden. Wenn diese Überstellungsfrist abgelaufen ist, werde Deutschland automatisch zuständig im nationalen Asylverfahren.