25.08.2014 Kredit, Haushaltshilfe, Umbau

Wie der Staat den Herbst des Lebens vergoldet

Einige Dienstleistungen werden von Vater Staat steuerlich gefördert.
Einige Dienstleistungen werden von Vater Staat steuerlich gefördert. Fotoquelle: Oko Laa/shutterstock.com

Leichter Leben im Alter mit Putzhilfe, Einkaufsservice, Gartenhilfe – für viele ist das ein Wunschtraum. Die prisma-Telefonaktion Mitte August hat jedoch gezeigt, dass einige Dienstleistungen von Vater Staat steuerlich gefördert werden. Und auch beim seniorengerechten Umbau – beispielsweise des Badezimmers – stehen Gelder zu Sonderkonditionen zur Verfügung. Für alle Anrufer der Telefonaktion, die aufgrund des hohen Andrangs nicht durchgekommen sind, hat prisma die häufigsten Fragen und Antworten zusammengestellt.

Wie finanziere ich den altersgerechten Umbau?

"Modernisierungen, mit denen Barrieren reduziert und der Wohnkomfort erhöht werden, unterstützt die KfW mit zinsgünstigen Darlehen", sagt Daniela Korte von der KfW, der staatlichen Förderbank. Typische Beispiele für eine Modernisierungsmaßnahme sind zum Beispiel der Umbau des Bads mit einer bodengleichen Dusche, das Entfernen von Türschwellen oder der Einbau von Aufzügen. Auch Maßnahmen zum Einbruchschutz in Kombination mit der Barrierereduzierung werden gefördert, z.B. einbruchhemmende Haustüren, Bewegungsmelder oder die Beleuchtung des Eingangsbereiches.

Wie hoch ist das Darlehen?

Es beträgt bei der KfW pro Wohneinheit maximal 50.000 Euro. Es spielt keine Rolle, ob es sich um Wohneigentum oder beispielsweise eine Mietwohnung handelt. Der effektive Jahreszins liegt bei einer Kreditlaufzeit von 10 Jahren bei 1 Prozent. Das Darlehen muss über die Hausbank beantragt werden. Unter www.kfw.de findet sich ein Tilgungsrechner.

Kann Riester-Förderung für den Umbau verwendet werden?

"Ja. Um sein Wohn-Riester-Guthaben für barrierereduzierende Maßnahmen verwenden zu können, müssen aber Voraussetzungen erfüllt sein. Baut der Eigentümer seine Immobilie innerhalb von drei Jahren nach Bau oder Kauf um, muss er dafür mindestens 6000 Euro aus seinem Riester-Vertrag entnehmen. Baut er später um, beträgt die Mindestsumme 20.000 Euro", sagt Tobias Fritzsch von der Bausparkasse Schwäbisch Hall. Ein Sachverständiger muss die Verwendung des Geldes für den Abbau von Barrieren bestätigen – beispielsweise die Beseitigung von Schwellen, den Einbau einer bodengleichen Dusche. Außerdem dürfen die Maßnahmen nicht anderweitig gefördert werden, etwa durch die Programme der KfW-Bank.

Bausparkasse zahlt

Der Einbau eines Treppenliftes fällt unter die sogenannten wohnwirtschaftlichen Zwecke. Die Hilfe kann also aus Bausparmitteln finanziert werden. Und auch hier greift Vater Staat den Senioren unter die Arme. 20 Prozent der Handwerkerkosten, max. aber 1200 Euro, für den Einbau eines Lifts können steuerlich geltend gemacht werden.

Wer bezahlt mir eine Putzhilfe?

Nur nicht ins Altenheim. So lautet die Maxime vieler Senioren, die sich in ihren eigenen Wänden wohl fühlen. Um sich das Leben dort zu erleichtern, kann man Kosten für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse (Kochen, Putzen, Waschen etc.) teilweise steuerlich geltend machen. "Bei haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen mit geringfügiger Beschäftigung (regelmäßiger Monatsverdienst bis 450 Euro) können 20 Prozent der Aufwendungen, höchstens 510 Euro im Jahr als Steuerermäßigung abgezogen werden", sagt Steuerberater Thorsten Krain von der Steuerberaterkammer Köln. Und weiter: "Bei haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen die keine 450- Euro-Mini-Jobs darstellen, beträgt die Steuerermäßigung 20 Prozent der Aufwendungen, höchstens 4000 Euro der Aufwendungen im Jahr." Da auch die Renten mehr und mehr besteuert werden, wächst die steuerliche Erstattung.

Neu: Zuschuss 4000 Euro!

Ab dem 1. Oktober 2014 zahlt die KfW wahlweise auch einen Zuschuss. Wer also keinen Kredit für den Umbau (siehe oben) aufnehmen will, kann bei der staatlichen Förderbank einen Zuschuss in Höhe von 8 Prozent, maximal 4000 Euro je Wohneinheit, beantragen. Den Investitionszuschuss beantragt man vor Beginn des Umbaus direkt bei der KfW (www.kfw.de). Nach Abschluss der Sanierung muss ein Verwendungsnachweis eingereicht werden. Nach dessen Prüfung zahlt die KfW.