Scharfe Kritik

"Erbärmlich": Collien Fernandes teilt scharfe Analyse über Christian Ulmen

17.08.2026, 14.56 Uhr
Collien Fernandes verbreitet eine Analyse der "Reporterfabrik" zum Streit mit Christian Ulmen. Darin fällt über das Verhalten ihres Ex-Mannes unter anderem das Wort "erbärmlich".
Collien Fernandes
Seit September 2025 lebt Collien Fernandes (44) getrennt von ihrem Ex-Mann Christian Ulmen (50). Im Februar 2026 wurde die Ehe geschieden.  Fotoquelle: picture alliance / HMB Media | Uwe Koch

Das nächste Kapitel in der öffentlichen Auseinandersetzung zwischen Collien Fernandes und ihrem Ex-Mann Christian Ulmen: Auf Instagram teilt die TV-Persönlichkeit mehrere Bilder eines Beitrags der "Reporterfabrik", der sich ausführlich mit der medialen Entwicklung des Falls beschäftigt. Bemerkenswert ist dabei vor allem eines: der ungewöhnlich scharfe Ton der Analyse.

Die "Reporterfabrik" bewertet Ulmens Verhalten darin unter anderem als "erbärmlich". Fernandes verbreitet diese Einschätzung nun im Rahmen des die Analyse bewerbenden Beitrages über ihren eigenen Instagram-Account an ihre knapp 650-tausend Follower.

Reporterfabrik analysiert öffentliche Strategie im Fall Ulmen

Die "Reporterfabrik" zeichnet in ihrer Analyse auf, wie sich die öffentliche Wahrnehmung der Auseinandersetzung zwischen Fernandes und Ulmen in den vergangenen Monaten verändert hat. Dabei geht es vor allem darum, wie neue Entwicklungen und Debatten den Blick auf die ursprünglichen Vorwürfe zunehmend verschoben haben.

Fernandes selbst verweist in ihrem Posting auf die akribische Arbeit hinter der Analyse. "Zwei Reporter haben monatelang die Medien/Social Media-Kampagne rekonstruiert", schreibt sie. Zudem macht sie darauf aufmerksam, dass der Fall im September auch beim "Reporter:innen Workshop '26" behandelt werden soll. Tatsächlich: Im offiziellen Programm ist dort unter anderem die Veranstaltung "Der Fall Collien Fernandes – die Recherche, der SPIEGEL-Titel und die Folgen" mit den "Spiegel"-Journalisten Juliane Löffler, Lukas Eberle und Max Hoppenstedt angekündigt.

Was im Verfahren gegen den "Spiegel" unstreitig war

Bei der Berichterstattung über den Fall ist eine genaue Trennung zwischen unstreitigen Sachverhalten und weiterhin lediglich erhobenen Vorwürfen wichtig. Das Hanseatische Oberlandesgericht beschäftigte sich im Juni mit mehreren Passagen einer "Spiegel"-Recherche, gegen die Ulmen presserechtlich vorgegangen war.

Das Gericht gab ihm dabei zumindest in Teilen Recht: Der "Spiegel" darf nicht den Verdacht erwecken, Ulmen habe Deepfake-Videos von Fernandes hergestellt oder verbreitet. Dafür sah das OLG keine ausreichende Tatsachengrundlage. Im presserechtlichen Verfahren war nach Angaben von "Legal Tribune Online" hingegen unter anderem unstreitig, dass Ulmen Deepfake-Fotos von Fernandes veröffentlicht, Fake-Profile unter ihrem Namen angelegt und Videos verschickt hatte, auf denen ihr ähnlich sehende Frauen in sexuellen Situationen zu sehen waren.

Über den Verdacht körperlicher Übergriffe durfte der "Spiegel" nach der gerichtlichen Entscheidung weiterhin berichten. Damit ist allerdings keine strafrechtliche Schuld Ulmens festgestellt. Bei den nicht erwiesenen Vorwürfen gilt weiterhin die Unschuldsvermutung.

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