21.05.2019 Tipps für den Alltag

Nachtrag zur Steuererklärung

Von Claudia Kook
Nicht schlimm, wenn man etwas vergessen hat...
Nicht schlimm, wenn man etwas vergessen hat... Fotoquelle: Ralf Geithe/iStock

Die Steuererklärung ist raus und dann wird klar, da fehlt noch was: zum Beispiel bestimmte Ausgaben. Kein Grund zur Panik.

Ein Antrag auf Änderung macht das nachträgliche Ergänzen möglich. Das geht sogar noch einen Monat lang, wenn der Steuerbescheid des Finanzamts bereits im Briefkasten liegt. Der Antrag auf Änderung ist nicht zu verwechseln mit dem Einspruch gegen diesen Bescheid. Der ist dann gefragt, wenn der Verdacht besteht, dass das Amt einen Fehler gemacht hat.

Wem nun aber auffällt, dass er selbst versäumt hat, etwas anzugeben: Der Antrag auf Änderung ist formlos möglich und am besten schriftlich einzureichen. Neben den ergänzenden Infos, die man mitteilen will, gehören zu den nötigen Daten: Adresse von Absender und Empfänger, Ort, Datum und Steuer-Identifikationsnummer.

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