Rechtsdebatte

Frauke Brosius-Gersdorf bezeichnet Verbot der Leihmutterschaft als "Grundrechtseingriff"

22.07.2026, 13.06 Uhr
Nach dem Rücktritt von Jens Spahn hat sich Verfassungsrechtlerin Frauke Brosius-Gersdorf im ZDF-"Morgenmagazin" zu der Debatte um Leihmutterschaft in Deutschland geäußert. Dabei wählte die Rechtsprofessorin deutliche Worte und bezeichnete das bestehende Verbot als Grundrechtseingriff.
ZDF-Moma
Die Verfassungsrechtlerin Frauke Brosius-Gersdorf hat das Verbot der Leihmutterschaft in Deutschland im ZDF-Moma als Eingriff in Grundrechte bezeichnet.  Fotoquelle: ZDF.de

Die Verfassungsrechtlerin Frauke Brosius-Gersdorf hat das Verbot der Leihmutterschaft in Deutschland als Eingriff in Grundrechte bezeichnet. Im ZDF-"Morgenmagazin" erklärte die ehemalige Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht, das bestehende Verbot schränke die Rechte von Menschen ein, die auf eine Leihmutterschaft oder Eizellspende angewiesen seien, um ein Kind zu bekommen. "Das jetzige Verbot der Leihmutterschaft und der Eizellspende, das ist ein Grundrechtseingriff", sagte Brosius-Gersdorf. Für einen solchen Eingriff brauche der Staat einen Rechtfertigungsgrund.

Entscheide sich eine Frau freiwillig und ohne Druck dazu, als Leihmutter zur Verfügung zu stehen, dürfe der Staat dies ihrer Auffassung nach grundsätzlich nicht verbieten. Einen "Schutz vor sich selbst" gebe es nicht. Zugleich betonte Brosius-Gersdorf, dass eine mögliche Legalisierung mit strengen Schutzvorkehrungen verbunden sein müsse. Der Staat müsse sicherstellen, dass Frauen weder unter Druck gesetzt noch aus wirtschaftlicher Not zu einer Leihmutterschaft bewegt würden.

Die Debatte um Leihmutterschaften hatte sich am Fall des inzwischen zurückgetretenen Unionsfraktionschefs Jens Spahn neu entzündet. Der CDU-Politiker und sein Mann hatten öffentlich gemacht, dass sie mithilfe einer Leihmutter in den USA Eltern geworden sind. Damit umgingen der CDU-Politiker und sein Partner ein in Deutschland geltendes Verbot, für deren Fortbestehen sich auch Jens Spahn in der Vergangenheit ausgesprochen hatte.

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Quelle: teleschau – der mediendienst GmbH

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