Sender zeigt eine zweistündige Sondersendung

Kanzler Olaf Scholz hält Rede: ZDF ändert TV-Programm

28.11.2023, 08.50 Uhr

Das ZDF stellt am Dienstagvormittag sein TV-Programm um. Bundeskanzler Olaf Scholz wird sich mit einer Rede ans Volk wenden und sich zum Haushalt äußern. Zudem soll eine zweistündige Sondersendung live aus dem Bundestag übertragen werden.

Eigentlich plante das ZDF am Dienstagvormittag mit den Dauerbrennern "Notruf Hafenkante" und "SOKO Wismar", doch das Unterhaltungsprogramm muss einer Regierungserklärung weichen: Da Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) vor die Kameras tritt, um sich zur Haushaltslage zu äußern, wird das Programm geändert. Dies gab der öffentlich-rechtliche Sender in einer Pressemitteilung bekannt.

Umgang der Ampelregierung nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Demnach wird das reguläre Programm um 10 Uhr unterbrochen. Dann beginnt eine zweistündige Sondersendung unter dem Titel "Heute im Parlament Regierungserklärung von Bundeskanzler Scholz", das ZDF überträgt live aus dem Bundestag. Die Moderation übernimmt Ines Trams, außerdem führt Reporterin Andrea Maurer durch die zweistündige Sendung. Ab 12 Uhr soll der Programmablauf wieder planmäßig sein.

Inhaltlich geht es um den Umgang der Ampelregierung nach dem tiefgreifenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts. "Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) äußert sich am Dienstag, 28. November 2023, im Rahmen einer 25-minütigen Regierungserklärung zur gegenwärtigen Haushaltslage", heißt es in einer Mitteilung auf der offiziellen Seite des Bundestags. "Ursprünglich wollte der Bundestag den Etatentwurf für 2024 am Freitag, 1. Dezember, verabschieden. Die Schlussberatung wurde jedoch verschoben."

In der Mitteilung steht weiter: "Im Anschluss an die Regierungserklärung wird eine zweistündige Debatte geführt. Hintergrund ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November. Das Gericht hatte entschieden, dass das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 mit der Schuldenregel des Grundgesetzes (Artikel 109 Absatz 3) sowie mit den Artikeln 110 Absatz 2 und 115 Absatz 2 des Grundgesetzes unvereinbar und damit nichtig ist."


Quelle: teleschau – der mediendienst GmbH

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