Immerhin rund acht Prozent der 66- bis 85-Jährigen sind zwischen 2010 und 2014 in Deutschland privat umgezogen. Für Ältere ist ein solcher Wechsel meist eine organisatorische, körperliche und emotionale Herausforderung. So aber gelingt der Weg ins neue Zuhause.
Vorausschauend geplant lässt sich ein Umzug auch im Alter gut meistern. Wichtige Entscheidungskriterien für den neuen Wohnsitz sind etwa Aufzug, rollatorgerechte Ein- und Zugänge, ein seniorengerechtes Bad sowie barrierefreie, helle Räume. Bus- oder Bahnhaltestellen, Supermarkt, Apotheke und Arztpraxen sollten sich in unmittelbarer Nähe befinden, idealerweise zudem Bezugspersonen, Senioreneinrichtungen und Freizeitorte wie Grünanlagen oder Kulturstätten. Zur Besichtigung empfiehlt sich, einen Menschen des Vertrauens, eine Checkliste sowie Zeit mitzubringen, um alles in Ruhe zu prüfen. Muße ist auch bei der weiteren Organisation (siehe Kasten "Checkliste") essenziell. Besonders am Umzugstag sollten Senioren Pausen für Mahlzeiten und Medikamenteneinnahme einlegen.
Seriösen Anbieter finden
Angehörige und Freunde machen den Umzug leichter. Die Beauftragung eines Umzugsunternehmens kostet Geld, spart aber Aufwand und Zeit. Auf Senioren spezialisierte Firmen helfen auch bei Entsorgung, Ab-, Aufbau und Ummeldung. Daniel Waldschik vom Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ) in Hattersheim am Main rät, vorab seriöse Angebote einzuholen. "Professionelle Dienstleister erkennen Verbraucher am Känguru-Logo. Die damit ausgezeichneten AMÖ-Fachbetriebe erfüllen höchste Standards in der Umzugsqualität (s. hier: www.umzug.org). Dazu gehören umfassende Beratung, transparente Angebote und ein fachmännischer Umzug." Vorsicht sei geboten bei Anbietern mit auffallend günstigen Pauschalpreisen ohne Mehrwertsteuer und mit hohen Zuschlägen für Mehrarbeit oder Montage.
Geht beim Umzug mit einem Fachunternehmen etwas zu Bruch, haftet grundsätzlich die Spedition, sagt Rechtsanwältin Sue Ann Becker, Justiziarin beim AMÖ: "Der Schadenersatz ist auf 620 Euro pro Kubikmeter Laderaum begrenzt. Ersetzt wird die Differenz zwischen dem Zeitwert eines Gegenstandes und Restwert nach dem Schaden." Die Haftung entfällt, wenn nicht die Firmenmitarbeiter, sondern private Umzugshelfer die Güter verpackt haben, ebenso bei Funktionsstörungen an technischen Geräten sowie Schäden an Pflanzen und Tieren. Private Helfer benötigen ebenfalls eine Haftpflichtversicherung, nur dann kann der Verbraucher Schadenersatz geltend machen.
Weitere Informationen: www.umzug.org