Wann kann ich eine Reise stornieren? Wie bekomme ich meine bereits geleistete Anzahlung zurück? Was sollte auf einer Flugreise beachtet werden? Das und vieles mehr wollten die zahlreichen Anrufer von den drei Experten unserer großen Telefonaktion zum Thema Reisen in Corona-Zeiten wissen.
Die Reiselust ist zwar wieder da, doch die Unsicherheit ist immer noch groß. Was jetzt für Urlauber wichtig ist und worauf es bei bereits bestehenden Buchungen ankommt, beschäftigt auch die prisma-Leser. Dementsprechend groß war auch die Resonanz bei der Telefonaktion mit drei Experten aus dem Reisebereich. Stefan Wild, Vorsitzender des Fachbereichs Hotellerie beim bayerischen Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) Bayern wurde vor allem zum Thema Hotel- und Reisebuchung angerufen. "Ich kann jedem nur empfehlen, sich direkt mit den Hotelliers in Verbindung zu setzen", sagt Stefan Wild. So könne individuell auf die Bedürfnisse des Reisenden eingegangen werden. Bei Pauschalreisen rät der Experte hingegen, genau hinzuschauen. "Das Problem ist, dass diese Reisen nicht sehr flexibel sind." Doch auch hier helfe der Gang ins Reisebüro.
Unter den Anrufern waren auch Leser, die Kreuzfahrten geplant hatten, sich aber nicht sicher waren, ob sie diese wirklich antreten wollen. "Ich kann zum Thema Kreuzfahrt nicht so viel sagen, das ist eine Welt für sich. Darum habe ich die Anrufer in dem Fall weiterverwiesen. Aber ich habe auch gemerkt, dass es zum Teil schon fest stand, dass die Reise nicht angetreten wird." Es wurde nur noch einmal Bestätigung gesucht.
Oliver Buttler von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg sah sich ebenfalls mit vielen Buchungsfragen konfrontiert. Hauptsächlich ging es um bereits geleistete Anzahlungen und den Umgang mit Stornierungen. Buttler weiß, dass viele Anbieter ihre Kunden hinhalten oder Storno- beziehungsweise Umbuchungskosten verlangen, die nicht gerechtfertigt sind. Denn coronabedingte Absagen sind klar geregelt: "Die Kunden haben einen Anspruch auf die Rückerstattung ihres Flugpreises innerhalb von sieben Tagen. Bei Pauschalreisen beträgt die Frist 14 Tage." Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat gegen 14 Anbieter rechtliche Schritte eingeleitet, die sich nicht an diese Regelungen halten.
Große Unsicherheit herrschte bei einigen Anrufern auch bei der Frage, wann eine Reise nicht angetreten werden muss. "Selbst wenn keine Reisewarnung seitens des Auswärtigen Amtes besteht, kann eine gebuchte Reise kostenfrei storniert werden", erklärt der Verbraucherexperte. Das sei beispielsweise dann möglich, wenn sich die Leistungen im Reisevertrag deutlich von den nun möglichen Leistungen unterscheiden würden. "Das war zum Beispiel in Südtirol der Fall, als die Hotels noch geöffnet hatten, die Skilifte aber still standen. In diesem Fall war der eigentliche Sinn der Reise – das Skifahren – nicht mehr möglich."
Oliver Buttler verweist auf drei Gerichtsurteile, die die kostenlose Stornierung von Kreuzfahrten im Südseeraum aufgrund von geänderten Routen erlaubten. Ein Ehepaar konnte nachweisen, dass es die Fahrt nur gebucht hatte, um den Ort seiner Hochzeit – eine Insel – noch einmal aufzusuchen. Da die Route des Schiffes wegen eines Tropensturmes geändert werden musste, war die Reise für sie sinnlos. "Wenn im Urlaubsort alle Sehenswürdigkeiten nicht mehr zugänglich sind oder am Strand Maskenpflicht herrscht oder die im Reisevertrag beschriebenen Wellness-Angebote nicht mehr möglich sind, kann dies eine Stornierung rechtfertigen", erklärt Oliver Buttler. Er empfiehlt, sich im Falle einer entsprechenden Rechtsschutzversicherung einen Anwalt zu nehmen oder sich an die Verbraucherzentrale zu wenden. Gerade bei teureren Reisen können die Kosten für rechtliche Schritte schnell in die Höhe schnellen.
Professor Dr. Thomas Jelinek vom Berliner Centrum für Reise- und Tropenmedizin wurde von den prisma-Lesern oft zu einzelnen Destinationen, darunter Italien, Spanien, Tschechien und Türkei, befragt. Der Experte für Reisemedizin betont, dass Reisen grundsätzlich möglich seien. "Oft ist das Risiko gegenüber Deutschland nicht erhöht." Jedoch sollten aktuelle Informationen beachtet und die Entwicklung in den Ländern im Auge behalten werden. Auch auf die Frage zur Vorsorge hatte er hilfreiche Tipps auf Lager, die sich nicht von den gebotenen Vorsichtsmaßnahmen im eigenen Land unterscheiden: Abstand halten, einen Mund-Nasen-Schutz tragen, große Menschenmengen und insbesondere Partys vermeiden. Flugreisende seien zudem keinem extrem großen Risiko ausgesetzt. Die Luft werde gefiltert und es bestehe ein eher geringes Risiko, sich beim Ein- und Ausstieg oder wenn der unmittelbare Nachbar infiziert sei, mit Corona anzustecken.