19.04.2022 Reiserücktrittsversicherungen

Auf Nummer sicher

Von Sarah Schneidereit
Der Urlaub gehört für viele zu den Höhepunkten im Jahr.
Der Urlaub gehört für viele zu den Höhepunkten im Jahr. Fotoquelle: GettyImages / photography by Ulrich Hollmann

Sie war schon lange nicht mehr so gefragt wie in den vergangenen zwei Jahren: die Reiserücktrittsversicherung. prisma gibt einen Überblick darüber, wofür man sie eigentlich braucht und worauf beim Abschluss zu achten ist.

Die Gründe, weshalb man eine Reise nicht antreten kann, sind vielfältig: eine plötzliche Erkrankung, ein Todesfall in der Familie, eine Schwangerschaft, berufliche Veränderungen oder aber ein Schaden am Eigentum, beispielsweise durch Starkregen. Die vergangenen zwei Pandemie-Jahre haben gezeigt, dass unsere gut durchdachten Pläne doch noch in letzter Minute über den Haufen geworfen werden können. Das Stichwort lautet Reiserücktrittsversicherung. Doch was kann so eine Versicherung überhaupt?

Im Normalfall hilft sie dabei, sich eventuell anfallende Stornokosten im Falle eines Rücktritts der Reise zurückzuholen. Wer sich vor Reiseantritt zum Beispiel mit dem Coronavirus infiziert, kann die unerwartete Erkrankung als Grund für den Reiserücktritt geltend machen. Es sei denn – darauf weist die Verbraucherzentrale hin – Pandemie-Erkrankungen sind ausdrücklich von den vereinbarten Bedingungen ausgeschlossen. Die Versicherungsunterlagen sollten auf etwaige Klauseln genau geprüft werden.

In der Regel gilt: "Finden Reisen aufgrund der Corona-Pandemie gar nicht erst statt, verlieren manche Reiseversicherungen ihre Grundvoraussetzung und zuvor gezahlte Prämien können zurückgefordert werden", heißt es seitens der Verbraucherschützer. "Dies betrifft beispielsweise die Reisekrankenversicherung oder die Reisegepäckversicherung, sofern der Versicherungsschutz nur für die stornierte Reise gelten sollte."

Viele Versicherer haben übrigens auf das aktuelle Pandemiegeschehen reagiert und bieten hinzubuchbare Zusatzbausteine wie eine Absicherung bei Quarantäne gegen einen geringen Kostenaufschlag an. Außerdem ist es sinnvoll, auch den Reiseabbruch mitzuversichern.

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