14.02.2022 Oliver Buttler

Tipps vom Reise-Experten: Das sollten Sie beachten

Von Sarah Schneidereit
Beim Urlaub gibt es einiges zu beachten. Das gilt in Pandemie-Zeiten besonders.
Beim Urlaub gibt es einiges zu beachten. Das gilt in Pandemie-Zeiten besonders. Fotoquelle: picture alliance / dpa-Zentralbild | Stephan Schulz

Oliver Buttler, Abteilungsleiter Telekommunikation, Internet, Verbraucherrecht (TIV) bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V., gibt Tipps, was man derzeit bei Reisen beachten muss.

Bei der Einreise bedenken:

Es sind die Einreiseregeln des Landes zu beachten (negativer Coronatest, 2 G). Diese können sich kurzfristig ändern.

Da eine Individualreise (Unterkunft) gebucht wurde, gelten die Stornobedingungen des Anbieters. Wenn sich also die Coronalage vor Ort ändert und eine Anreise prinzipiell möglich ist, dann ist ein Nutzen der Unterkunft möglich. Möchten Reisende aus eigenen Gründen stornieren, geht dies nur zu den Stornobedingungen des Anbieters. Kann die Unterkunft aufgrund der staatlichen Coronabeschränkungen des Landes nicht angeboten werden (Beherbergungsverbot), so muss der Unterkunftspreis zurückgezahlt werden. Aufgrund des Auslandsbezugs kann es hier aber zu Rückabwicklungsschwierigkeiten kommen.

Da sich das Infektionsgeschehen schnell ändern kann, die Reisebedingungen ändern können, ist eine flexible Rücktrittsregelung wichtig. Teilweise gibt es hierfür entsprechende Versicherungen.

Zu bedenken sind auch folgende Punkte: das Reiseland ist kein Risikogebiet, selbst oder ein Familienmitglied muss in Deutschland vorsorglich in Quarantäne, man erkrankt selbst in Deutschland an Corona und kann nicht anreisen. Oder aber man wird im Reiseland vorsorglich in Quarantäne geschickt, obwohl man selbst nicht erkrankt ist und kann keinen richtigen Urlaub machen. Ebenso könnte man vor Ort erkranken. Diese Umstände sollten mitgeplant werden.

Bei Rückkehr bedenken:

Bei einer Wiederreinreise aus einem Hochrisikogebiet oder Virusvariantengebiet müssen alle eine digitale Einreiseanmeldung vornehmen. Bei der Rückkehr aus Virusvariantengebiet müssen alle Einreisenden einen negativen Coronatest bei Einreise haben und 14 Tage in Quarantäne. Diese kann nicht verkürzt werden. Ungeimpfte müssen bei einer Rückreise aus einem Hochrisikogebiet einen negativen Coronatest mitführen und in Quarantäne, können diese aber nach 5 Tagen durch einen negativen Coronatest verkürzen. Bei Kindern unter 6 Jahren läuft die Quarantäne automatisch nach 5 Tagen aus. Kindern unter 6 Jahren müssen keinen negativen Coronatest bei Einreise haben. Generell kann die Quarantänepflicht zu Schwierigkeiten von Arbeitnehmern führen, sofern die Arbeit nicht im Homeoffice erledigt werden kann, bei Schülern läge ein Verstoß gegen die Schulpflicht vor, wenn der Urlaub zum Ferienende endet und die häusliche Quarantäne nicht in die Urlaubs- bzw. Ferienzeit fällt.

Daneben kann es problematisch sein, wenn ein Teil der Familie Corona am Urlaubsort bekommen hat. Die Einreise nach Deutschland ist möglich, allerdings kann ein Transitverbot bei einigen Ländern bestehen. Daher sind hier die einschlägigen Transitregeln (auch bei negativem Test) zu beachten, da die Durchfahrtsregeln der Länder anders sein können, als die Einreiseregeln in Deutschland.

Ist ein Transit nicht möglich, muss eine Unterkunft ggfs. ein Krankenhausaufenthalt vor Ort abgesichert sein. Hierfür gibt es verschiedene Versicherungen. Im europäischen Ausland ist eine Gesundheitsbehandlung über die eigene Kasse für übliche Krankenhausleistungen abgedeckt (keine Privatleistungen).

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