19.01.2016 Wohnen

Das aufmerksame Auge des Vermieters

Den Mieter im Blick.
Den Mieter im Blick. Fotoquelle: Mrs_ya/shutterstock.com

Für Immobilien in begehrten Wohnlagen werden immer höhere Preise auf dem Markt erzielt. Verständlich, dass Vermieter ihre wertvolle Investition in das Betongold besonders schützen möchten. Weit verbreitet ist dabei die Kameraüberwachung, um Einbrecher abzuschrecken.
Doch Vorsicht: Gerade bei Mietshäusern gibt es gesetzlich geregelte Einschränkungen. Ein solcher Schritt setzt "besondere Gründe" voraus, wie unter anderem das Amtsgericht Frankfurt bekräftigt hat (Az. 33 C 3407/14). Das allgemeine Ziel, die Sicherheit um das Haus zu erhöhen, rechtfertigt eine Überwachung jedenfalls nicht, wenn solche Ereignisse bisher nicht vorgekommen sind. Zudem müssen Schilder deutlich auf die Überwachung hinweisen. Was sich vor der Linse abspielt, darf nicht gespeichert werden.
Nicht erlaubt sind in jedem Fall eine flächendeckende Überwachung des ganzen Hausflurs oder öffentlicher Verkehrswege vor dem Haus oder von Nachbargrundstücken.
Sogar eine Attrappe kann einen Mieter beeinträchtigen und verboten sein. Für den Hausfrieden sollten die Mietparteien daher neben elektronischem Equipment auf klare Absprachen setzen. Vermieter sollten sich rechtlich beraten lassen.

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