prisma-Telefonaktion

Das neue Pflege-Niveau

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Ein starkes Gesetz, viele Fragen. Wer kann wie profitieren? prisma hat drei ausgewiesene Experten gebeten, seinen Lesern beratend Rede und Antwort zu stehen.

Diese Anrufaktion fand am Dienstag, 12. Mai, statt. Informationen erhalten Sie unter: www.prisma.de/magazin/pflege

Auf den ersten Blick sieht alles ganz einfach aus. Die Bundesregierung hat mit Datum vom 1. Januar dieses Jahres die Anerkennung von Pflegebedürftigkeit auf ein neues Niveau erhoben.

Konkret werden die Leistungen für Pflegebedürftige und deren Angehörige ausgeweitet und die Zahl der Betreuungskräfte in stationären Pflegeeinrichtungen erhöht.

Es handelt sich dabei um die Stufe I des sogenannten Pflegestärkungsgesetzes; eine zweite Stufe soll 2017 in Kraft treten.

Was bedeutet das aber konkret für die Millionen Menschen mit, wie man heute sagt, "eingeschränkter Alltagskompetenz"? Was verbessert sich dadurch für Versicherte der Pflegestufe 0, die bisher nur punktuell Leistungen aus der Pflegeversicherung erhielten?

Das neue Gesetz leistet eine Anschubfinanzierung für ambulant betreute Wohngruppen und ermöglicht so einen Zuschlag für die Mitglieder dieser Wohngruppen. Dadurch können sämtliche Versicherten in der Pflegestufe 0 die ambulanten Leistungen beanspruchen, wie sie bisher denjenigen zugutekamen, die mindestens der Pflegestufe I angehören.
 
Was bedeutet das für Einrichtungen im Haushalt? Kann das Leben für Gehbehinderte und Menschen, denen das Treppensteigen zusehends Mühe bereitet, damit auf eine für sie erschwingliche Weise erleichtert werden?

Auch stationäre Pflegeeinrichtungen sollen nach den neuen gesetzlichen Regelungen rund eine Milliarde Euro pro Jahr zusätzlich erhalten, um so die Voraussetzung zu schaffen, dass die Zahl der Betreuungskräfte (nicht Pflegekräfte!) von bisher rund 25.000 auf 45.000 aufgestockt werden kann.

Ein Themenkomplex, der viele Menschen direkt angeht.