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Erben und erben lassen

Telefonaktion - Erben und erben lassen
Telefonaktion - Erben und erben lassen Fotoquelle: Patrick Brassat/shutterstock.com

So gut wie jeder Artikel über das Erben und über die Gefahr, um ein rechtmäßiges Erbe betrogen zu werden, beginnt mit dem Hinweis auf die vielen Milliarden, die in Deutschland jährlich vererbt werden. Wir stellen diese Summe erst einmal zurück. Sie trügt nämlich, wie fast jede Statistik.

Wichtiger ist die menschliche Seite. Und die hat, seltsam, gar nicht unbedingt mit Geld und Sachwerten zu tun.

Eine juristische Faustregel besagt, zu keinem Thema würde vor Gericht so heftig gerungen wie um Scheidung und Erbschaft. Das ist nachvollziehbar, denn in beiden Fällen schwingt Liebe mit oder deren Gegenteil: betrogene, entzogene Liebe.

Es geht also um Fragestellungen wie: Hat mein Vater, der ständig Abwesende, mich doch mehr lieb gehabt, als ich zu seinen Lebzeiten annehmen musste? War meine Patentante mir wirklich so zugetan, dass sie mir ihr Vermögen vermacht? Und was, wenn sie's dem anderen Neffen zukommen lässt?

Das Erbe als Grundmarkierung für das Selbstwertgefühl. Denn nur in Ausnahmefällen geht es um gigantische Summen oder Prachtvillen. Auch der Verbleib einer tollen Märklin-Eisenbahn oder der Dauerkarte für Borussia Dortmund kann Gegenstand heißer Erben-Tränen werden.

Jeder Dritte, der in Deutschland ein Testament aufsetzt, macht etwas falsch. Und, überhaupt nur jeder Dritte hat ein Testament aufgesetzt. Beides ist leichtfertig. Noch leichtfertiger ist es allerdings, sich blindlings auf die Standardregeln des Gesetzes zu verlassen. Im größten anzunehmenden Missgeschick wird die böse Schwiegermutter zur Alleinerbin.

Nicht jeder ist befähigt, so viel maliziösen Hintersinn in sein Testament zu packen wie der Dichter Heinrich Heine. Er vermachte alle Habe seiner Frau, angeblich unter der Bedingung, dass sie wieder heirate, "damit es wenigstens einen Mann gibt, der meinen Tod bedauert".

Demnächst berichten wir hier über die Ergebnisse der Aktion

Gelten notarielle Urkunden mehr als handgeschriebene Testamente? Das ist so eine Frage, die der Erörterung wert ist. Oder: Müssen Erben die Vorgaben des Testaments punktgenau einhalten? Kann man seine Familie vollständig enterben? Lassen sich einzelne Gegenstände vererben? Hilft es, vor seinem Tod alles zu verschenken, damit kein Streit ums Erbe aufkommt? Fragen über Fragen. Kann, wer unter Betreuung steht, sein Testament noch ändern? Was ist, wenn ich fremde Schulden erbe?

Erben und erben lassen. Das wird eine spannende Telefonrunde, deren Ergebnisse – Fragen wie Antworten - einige Zeit nach der Telefonaktion hier unter www.prisma.de veröffentlicht werden.

Und die gigantischen Erbsummen, von denen eingangs die Rede war? Es sollen 2013 etwa 250 Milliarden vererbt worden sein. Schön und gut. Der Haken ist nur, dass auch beim Erben Arm und Reich unterschiedlich abschneiden. 70 Prozent des Geldes landen bei zehn Prozent der Allerreichsten. Für den Rest bleibt wirklich oft nur die Märklin-Eisenbahn.

Unsere Experten standen Ihnen am 9. Juni 2015 von 15 bis 18 Uhr Rede und Antwort.

Für Sie am Telefon waren:

  • Dr. Anton Steiner, Präsident des Deutschen Forums für Erbrecht
  • Michael Rudolf, Vorstand der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge
  • Tobias Cramer, Immobilienspezialist der Bausparkasse Schwäbisch Hall