29.03.2016 Garten

Grünschnitt: kleine Tücken an der Hecke

Form- und Pflegeschnitte sind durchaus erlaubt.
Form- und Pflegeschnitte sind durchaus erlaubt. Fotoquelle: Kurapy/Fotolia

Ein regelmäßiges Zurückstutzen von Hecken hält sie gesund, lässt den Garten besser aussehen und dient oft auch dem Frieden mit dem Grundstücksnachbarn.
 
Sind Haus und Garten nur gemietet, hat die Gartenarbeiten grundsätzlich der Vermieter zu erledigen, sofern das so im Mietvertrag festgelegt wurde. Wer immer zur Heckenschere greift: Er muss die Schonzeiten beachten.
Noch bevor der Frühling ins Land zieht, müssen Gartenfreunde bereits den Frühjahrsputz am gewachsenen Sichtschutz abgeschlossen haben. Denn Hecken, Gebüsche und Schilfe dürfen nur bis Ende Februar radikal gestutzt oder gerodet werden. Danach gilt bis zum 30. September ein Bestandsschutz, um Brutstätten von Tieren nicht zu gefährden.
Erlaubt sind aber Maßnahmen, die der Pflege dienen, wie die Entfernung des Jahresaustriebes sowie Form- und Pflegeschnitte. Doch wer nun Säge und Schere ansetzen will, sollte zuvor auf das Thermometer schauen, warnt August Forster vom Gartenbauverband. Ist es kälter als fünf Grad minus, schade ein Schnitt den Pflanzen.