25.07.2015 Reisekosten

Snacks im Flugzeug bleiben weiter steuerfrei

Die Reisekosten im Blick
Die Reisekosten im Blick Fotoquelle: bikeriderlondon/shutterstock

Wer 9,60 Euro für eine kleine Tüte Chips für teuer hält, sollte sich mal im Bundesfinanzministerium (BMF) umhören. In der Berliner Behörde sah man das bis vor Kurzem nämlich anders und hielt an einer umstrittenen Neuregelung des steuerlichen Reisekostenrechts fest.

"Snack-Regelung"

Danach hätte jeder Snack, den ein beruflich Reisender zum Beispiel im Flugzeug serviert bekommt, von der Verpflegungspauschale abgezogen werden müssen, die ihm für den Reisetag zusteht. Denn die Knabberei sei als eine vom Arbeitgeber gestellte Mahlzeit zu betrachten. Geht der Flug über Mittag, wäre der Kostensatz für ein Mittagessen angefallen - das sind die besagten 9,60 Euro.

Die gute Nachricht für Geschäftsreisende: Dieser strittige Punkt zur sogenannten "Snack-Regelung" ist vom Tisch. Kleinigkeiten wie Chips oder Kekse, die im Flugzeug vor allem auf der Kurzstrecke gereicht werden, seien nun doch keine Mahlzeit im Sinne des Gesetzes, ließ das BMF kürzlich verlauten. Späte Einsicht bei den Berliner Beamten - und wohl eine Reaktion auf die massive Kritik, die unter anderem der Geschäftsreiseverband VDR angebracht hatte.

Na dann: prost Mahlzeit!