20.11.2018 Gesund & Fit

Krankheitsgrund ist Privatsache

Von Claudia Kook
Der Krankheitsgrund sollte verschwiegen werden.
Der Krankheitsgrund sollte verschwiegen werden. Fotoquelle: Bernd Leitner picture alliance

Bei einer Krankmeldung kann es passieren, dass Chefs wissen wollen, weswegen Mitarbeiter ein Attest bekommen haben, um ihre Abteilung umorganisieren zu können. Fakt ist: Der Grund ist Privatsache und wird dem Arbeitgeber nicht von Arzt oder Krankenkasse mitgeteilt.

Auch auf der Bescheinigung fürs Unternehmen finden sich keine Angaben dazu. Zum eigenen Schutz sollten Beschäftige auch nicht freimütig darüber plaudern, selbst bei Kurzzeiterkrankungen. Denn wenn der Arbeitgeber weiß, dass immer wieder ähnliche Ursachen vorlagen, kann er sich gute Chancen für eine Kündigung ausrechnen.

Die Negativprognose – wie sie Gerichte bei einer Kündigungsschutzklage prüfen – klärt nämlich die Frage, ob es auch in Zukunft zum Beispiel durch chronische Beschwerden zu häufigen Ausfällen kommen wird.

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