Winterzeit ist Skizeit. Doch wer haftet, wenn es auf der Piste kracht? Rechtsanwalt Markus Mingers klärt auf.
Haftung
"Prallen zwei Ski- oder Snowboard-Fahrer zusammen, haftet derjenige, der den Unfall durch seine Fahrlässigkeit verursacht hat", so Mingers. Geschieht ein Unfall ohne Fremdeinwirkung und verletzt sich ein Fahrer, so kommt die Krankenversicherung für die Behandlung auf.
Die Schuldfrage
Sie lässt sich anhand der zehn FIS-Regeln klären, die vom internationalen Skiverband aufgestellt wurden, weiß der Rechtsanwalt. Diese gelten sowohl für Ski- als auch für Snowboardfahrer und sollen einen rücksichtsvollen Umgang gewährleisten. Beispiele: Vorsicht beim Überholen, mit angemessener Geschwindigkeit fahren und die richtige Spur wählen.
Strafbar auf der Piste – geht das?
"Definitiv ja! Wie auch im Straßenverkehr muss man bei Verletzung anderer mit Strafen rechnen", erklärt Mingers. Auch unterlassene Hilfeleistung wird auf der Piste wie üblich geahndet.
Welche Versicherungen sind sinnvoll?
Für Skifahrer empfiehlt sich, wie bereits erwähnt, eine Haftpflichtversicherung, um eventuelle Kosten nach einem Unfall zu decken. Ebenso ist eine Unfallversicherung sinnvoll – hier sollte vor allem die Höhe der Bergungskosten bedacht werden. Nicht selten decken Versicherungen diese nur bis 2500 Euro ab. Wird man jedoch mit einem Helikopter geborgen, so steigen die Kosten schnell in die Höhe und man muss tief in die eigene Tasche greifen. "Zuletzt ist auch eine Auslandskrankenversicherung ratsam, sofern man in ausländischen Skigebieten fährt, damit nicht nur Behandlungskosten gedeckt werden, sondern auch der eventuelle Rücktransport nach Deutschland", so der Rechtsexperte.
Gibt es eine Helmpflicht für Skifahrer?
Nein, in deutschen Skigebieten gibt es diese nicht. Anders als in Ländern wie Österreich, Italien oder Polen, wo für Kinder und Jugendliche eine Helmpflicht besteht. "Aber Achtung: Trotz der Tatsache, dass es keine Pflicht zum Tragen eines Helms gibt, kann man bei Unterlassung eine Mitschuld an Unfällen zugesprochen bekommen", mahnt Mingers. "Beispielsweise dann, wenn schwere Kopfverletzungen beim Tragen eines Helms geringer ausgefallen wären."
Betrunken auf der Piste – ist das erlaubt?
Eine offizielle Promillegrenze gibt es nicht. Wer jedoch fahruntüchtig auf die Piste geht, riskiert bei Unfällen haftbar gemacht zu werden.
Sturz auf vereister Piste – haftet der Betreiber?
"Nein! Denn mit Vereisungen müssen Skifahrer im Winter rechnen. Dies gehört zum zumutbaren Risiko beim Betreiben eines Wintersportes. Lediglich auf Schneekanonen, steile Abhänge oder ähnliches muss der Betreiber durch Warnschilder aufmerksam machen", erklärt der Rechtsanwalt abschließend.