Ein kurioser Fall hat sich kürzlich vor dem Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt zugetragen. Mit dem Ergebnis: Ein Tanzpartner haftet nicht für die Folgen eines Unfalls beim gemeinsamen freiwilligen Paartanz. Damit wies das Gericht die Schadenersatzforderungen einer 50-jährigen Frau zurück.
Die Klägerin hatte bei einer Geburtstagsfeier kurz nach Mitternacht allein auf der Tanzfläche getanzt, als ein Bekannter ihre Hände nahm und sie zum gemeinsamen Tanz aufforderte. Sie sagte zwar, sie könne nicht tanzen, das Ganze sei auch zu schnell für sie, doch das interessierte den Mann nicht, der sich als Tanzkönig seines Ortes bezeichnet haben soll. Als er die Frau dann bei einer schwungvollen Drehung losließ, verlor sie das Gleichgewicht, stürzte und verletzte sich.
"Die Gefahr eines Sturzes beim Tanzen besteht grundsätzlich und war für alle Beteiligten, insbesondere für die Klägerin aufgrund ihrer fehlenden Paartanzkenntnisse, gleichermaßen erkennbar", entschied das OLG. Die Frau hätte die Tanzfläche aber verlassen oder stehen bleiben können.