Die Gesetzliche Krankenversicherung sichert eine umfassende medizinische Versorgung nach dem Solidarprinzip. Es werden aber bei weitem nicht alle Leistungen übernommen. Für mehr Schutz bieten sich private Zusatzversicherungen an.
Bei der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in Deutschland basiert auf dem Solidaritätsprinzip „Die Gesunden helfen den Kranken“ und ist die zentrale Säule des deutschen Gesundheitssystems. Zu Beginn der GKV in den 1880er Jahren waren etwa 10 Prozent der Bevölkerung pflichtversichert, heute sind rund 88 Prozent der Bevölkerung Versicherte in einer gesetzlichen Krankenkasse. Damit bietet sie heute rund 73 Millionen Versicherten Schutz und eine umfassende medizinische Versorgung. Die Beiträge bemessen sich bekanntlich nach einem Prozentsatz der beitragspflichtigen Einnahmen, also dem Teil des Einkommens, anhand dessen die Höhe des Beitrags zur Krankenversicherung berechnet wird. Der gesetzlich festgeschriebene allgemeine Beitragssatz beträgt 14,6 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen. Nun ist nicht alles eitel Sonnenschein in der GKV.
Zusätzlich zu den nach dem allgemeinen beziehungsweise ermäßigten Beitragssatz ermittelten Beiträgen können Krankenkassen von ihren Mitgliedern einen Zusatzbeitrag erheben. Diese Zusatzbeiträge können von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich ausfallen. Für das Jahr 2020 wurde ein durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz von 1,1 Prozent festgesetzt. Dazu kommt: Die Krankenkassen beschränken immer mehr Leistungen und zahlen nicht alle Untersuchungen und Behandlungen, die der Arzt anbietet oder der Patient wünscht. So existiert beispielsweise keine Kostenübernahme für Heilpraktikerbehandlungen, und bestimmte zahnärztliche Leistungen wie die Verblendung von Kronen außerhalb des Frontbereichs, Implantate und sehr große Brücken gehören ebenfalls nicht zum Leistungsspektrum der GKV. Welche Leistungen ganz konkret in den Leistungskatalog gehören und welche nicht, regelt der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA). Dies ist ein Gremium aus Funktionären der Krankenversicherungen, Krankenhäuser und der Ärzteschaft.
Auf der anderen Seite gibt es auch Zusatzangebote, die Krankenversicherungen anbieten können. Daher unterscheiden sich die Extraangebote von Kasse zu Kasse. Ein Vergleich von „Stiftung Warentest“ unter www.test.de/Krankenkassenvergleich-1801418-0 zeigt die verschiedenen Leistungen auf. So erhalten gesetzlich Versicherte einen Überblick über die Angebote der Krankenkassen. Individuelle Gesundheitsleistungen werden übrigens unter der Abkürzung „IGeL“ zusammengefasst. Das sind ärztliche, zahnärztliche und psychotherapeutische Leistungen, die Patienten grundsätzlich selbst bezahlen müssen, weil sie nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherungen gehören. Der GKV-Spitzenverband betont: „Bevor der Arzt die IGeL ausführt, müssen Versicherte einen schriftlichen Vertrag unterschreiben. Dies dient dem Schutz aller Beteiligten, auch dem Schutz des Arztes. Ohne Vertrag sind Versicherte nicht verpflichtet, die IGeL anschließend zu bezahlen.“
Über eine private Zusatzversicherung können gesetzlich Krankenversicherte zusätzlichen Schutz erwerben, um in bestimmten Situationen den Status eines Privatpatienten zu erlangen, heißt es bei Stiftung Warentest. Ebenso können Versicherte Mehrkosten, etwa für Zahnersatz, zum Teil auffangen. Besonders wichtig sind die Krankenhauszusatzversicherung, die ambulante Zusatzversicherung, die Auslandsreisekrankenversicherung und die Zahnzusatzversicherung. Schon 2016 gab es mehr als 25 Millionen Verträge in der privaten Zusatzversicherung. Auch hierbei empfiehlt es sich nach Angaben der Verbraucherzentralen, mehrere Angebote einzuholen und genau die Kosten und Leistungen zu vergleichen. Häufig können in Verträgen auch Leistungen enthalten sein, die Versicherte nicht brauchen und trotzdem bezahlen müssen. Im Übrigen werden je nach Inhalt der privaten Zusatzversicherung auch IGeL-Leistungen übernommen.
Unter www.test.de/thema/zusatzversicherungen hat „Stiftung Warentest“ verschiedene private Zusatzversicherungen verglichen.