Schnell hat man mehr ausgegeben, als das Budget zulässt. Was kann ich tun, wenn ich schon in der Klemme stecke?
Das Leben ist teuer. Ausgaben für Miete, Lebensmittel, Versicherungen, Auto, Bahn, Handy – die Inflation hat die Lebenshaltungskosten nicht günstiger gemacht. Wer Rechnungen nicht mehr begleichen kann und kein Geld mehr auf dem Konto hat, um lebensnotwendige Dinge zu finanzieren, hat ein Problem. In die Schuldenfalle gerät man schneller als man denkt. In Deutschland waren 2023 rund 5,7 Millionen erwachsene Privatpersonen überschuldet. Daraus ergibt sich eine Überschuldungsquote von rund acht Prozent.
Die Experten von S-Kreditpartner, dem Anbieter für Auto- und Konsumentenkredite der Sparkassen-Finanzgruppe, verweisen auf mehrere Schritte, die zur Schuldenfreiheit führen können. Als Erstes sollten sich die Betroffenen einen Überblick verschaffen. „Nur wer die Zahlen im Detail kennt, kann Schulden abbauen und schnell schuldenfrei werden. Machen Sie eine Aufstellung Ihrer Schulden und der Gläubiger.“ Grundsätzlich gebe es zudem die Möglichkeit, unnötige Konsumausgaben und teure Markenprodukte zu vermeiden. In einem Schuldenbereinigungsplan sollten die Betroffenen die Reihenfolge festlegen, in der sie ihre Schulden bezahlen. „Wichtig ist, dass Sie zunächst die Schulden abbauen, die Ihnen mit größter Wahrscheinlichkeit in kurzer Zeit bereits Probleme bereiten“, so die Finanzprofis. Parallel zum Senken der Ausgaben sollte man die Einnahmen erhöhen, etwa durch bezahlte Überstunden, Sonderschichten, die Aufnahme eines Nebenjobs oder den Verkauf von nicht mehr benötigten Dingen. Darüber hinaus könne man durch eine Umschuldung Zinszahlungen einsparen. So zahlen Verbraucher häufig äußerst hohe Zinsen beim Dispokredit ihrer Bank. Schuldenfrei zu werden ist ein komplexer Prozess. „Wer es sich nicht zutraut, das Schuldenproblem nachhaltig allein zu lösen, sollte sich professionelle Hilfe in Form einer Schuldnerberatung holen“, raten die Experten. Wenn alle Stricke reißen, können sich Betroffene durch die Privatinsolvenz innerhalb von drei Jahren vom Schuldenberg befreien. Wie das Verfahren verläuft, erläutert die Verbraucherzentrale: Zunächst stellt man beim zuständigen Insolvenzgericht einen Antrag auf Eröffnung des Verbrauchsinsolvenzverfahrens. Kommt es zu keiner Einigung zwischen Schuldner und Gläubigern, die Schulden außergerichtlich zurückzuzahlen, werden die Schulden per Insolvenzverfahren festgestellt.
„Eventuell noch vorhandene pfändbare Vermögenswerte werden verwertet und der Erlös an die Gläubiger verteilt. Danach schließt sich die sogenannte Wohlverhaltensphase an, die zusammen mit dem Insolvenzverfahren regelmäßig drei Jahre dauert“, erklärt die Verbraucherzentrale. Während dieser Zeit müssen Schuldner das pfändbare Einkommen an einen Treuhänder abtreten. Dieser verteilt die eingezogenen Beträge an die Gläubiger. Reichen diese Beträge nicht aus, um die gesamten Schulden zu tilgen, werden nach Ablauf des Verfahrens die restlichen Schulden erlassen. Sind Betroffene so mittellos, dass trotz ihrer Bemühungen während der Laufzeit des Verfahrens keine Vermögenswerte oder pfändbare Einkünfte verteilt werden, werden Schuldner von der Zahlungspflicht für ihre gesamten Schulden befreit. Doch so weit muss man es ja nicht kommen lassen – besser früher mit den ersten Schritten zur Rettung anfangen.