Es wäre eine medienpolitsche Pointe auf einen ohnehin schon bizarren Funktionärsskandal. Reinhard Grindel, jüngst zurückgetretener Präsident des Deutschen Fußball-Bundes, könnte zu seinem alten Arbeitgeber, dem ZDF, zurückkehren.
Zumindest rechtlich stünde einem solchen Schritt nichts im Wege. Ein gesetzlich verbrieftes "Rückkehrrecht" hat der Mainzer Sender inzwischen verschiedenen Medien bestätigt.
Hintergrund ist ein Paragraf des Abgeordnetengesetzes, der vorsieht, dass ein Beamter nach Beendigung der Mitgliedschaft im Bundestag "spätestens drei Monate nach Antragstellung wieder in das frühere Dienstverhältnis zurückzuführen" sei. Weiter heißt es im Gesetzestext: "Das ihm zu übertragende Amt muss derselben oder einer gleichwertigen Laufbahn angehören wie das zuletzt bekleidete Amt und mit mindestens demselben Endgrundgehalt ausgestattet sein."
Reinhard Grindel war ab 1997 Leiter des Landesstudios Berlin, später führte er das ZDF-Studio in Brüssel. Von 2002 an war der gebürtige Hamburger insgesamt 14 Jahre Mitglied des Deutschen Bundestages. 2016 folgte er auf Wolfgang Niersbach als Präsident des DFB. Nach einer Verkettung von Skandalen, zuletzt ging es um die Entgegennahme einer Luxusuhr als Geschenk eines ukrainischen Oligarchen, und zunehmender Kritik gegen seine Person trat Grindel am Montag von seinem Amt zurück.
Ob der frühere TV-Journalist tatsächlich eine Rückkehr zum ZDF plant, ist nicht bekannt. Zuletzt war berichtet worden, Grindel wolle zumindest seine üppig dotierten Ämter bei der UEFA und der FIFA behalten. Doch auch dort soll dem umstrittenen Sportfunktionär laut Recherchen der "Welt" ein Rücktritt nahegelegt werden.
Quelle: teleschau – der Mediendienst