Im März 2012 hat die Mehrheit der Schweizer Bevölkerung ein "Ja" zur Zweitwohnungsinitiative in die Urne gelegt. Mit diesem Votum haben sich die Stimmberechtigten wohl erhofft, dem unbegrenzten Zweitwohnungsbau in Gemeinden, die einen Zweitwohnungsanteil von über 20 Prozent haben, einen Riegel zu schieben. Das Problem: Eine Initiative ist lediglich ein Verfassungstext, jedoch kein Gesetz. Die Gesetzgebung bestimmt das Parlament in Bern, und dieses hat im März 2015 einen Gesetzestext verabschiedet, der vor allem Ausnahmen macht: alle vor der Initiative bereits existierenden Häuser - und dabei handelt es sich in etwa um 95 Prozent - können weiterhin als Zweitwohnsitz genutzt und auch verkauft werden. Eine Farce?! Die Initiative wollte doch die Zweitwohnungen beschränken!? Welche Konsequenzen das Zweitwohnungsgesetz bis heute hatte und welche Zusammenhänge dabei mit dem Mangel an bezahlbarem Wohnraum bestehen, zeigt der Film "Zweitwohnungsgesetz - Eine Farce?".
Emilia Schüle übernimmt im neuen Audible-Hörspiel „Stolz und Vorurteil“ die Hauptrolle der Elizabeth Bennet. Mit prisma sprach die Schauspielerin über die Relevanz von Jane Austens Roman.
Vom Zahnarzt durchgeführte professionelle Aufhellungs-Methoden für Zähne sind aufwendig und relativ teuer. Können Weißmacher-Zahncremes deshalb eine echte Alternative zum Bleaching sein? Das hat prisma Dr. Jochen H. Schmidt, zahnärztlicher Leiter des Carree Dental in Köln, gefragt.
Ohrgeräusche wie Pfeifen oder Rauschen sind weit verbreitet. Tinnitus betrifft viele Menschen in Deutschland. Es gibt verschiedene Behandlungsmethoden, darunter auch Apps.
Ein Patient leidet seit zehn Jahren unter Arthrose. Der Artikel beleuchtet die Notwendigkeit einer Prothese bei fortgeschrittenem Stadium und die Rolle von Bewegung und Ernährung.
Schlafwandeln ist bei Kindern keine Seltenheit. Zwischen 15 und 30 Prozent der Kinder schlafwandeln mindestens einmal. Ein sicherer Schlafplatz und ein fester Schlafrhythmus können helfen, das Risiko zu reduzieren.
Die HPV-Impfung wird für Kinder ab neun Jahren empfohlen, um sie frühzeitig gegen Humane Papillomviren und deren Folgen zu schützen. Die Ständige Impfkommission (STIKO) rät zu einer Impfung zwischen neun und 14 Jahren, um das Risiko von Krebs und Warzen zu minimieren.