25.05.2021 Finanzen

Immobilienrente: Steine kann man doch essen

Von Jürgen Grosche
Unabhängigkeit im Alter dank eigener Immobilie: der Idealzustand.
Unabhängigkeit im Alter dank eigener Immobilie: der Idealzustand. Fotoquelle: GettyImages / Robert Daly/ zak00

Wer im Ruhestand auf Erträge aus Immobilienbesitz angewiesen ist, kann an eine Verrentung der Immobilie denken. Dafür gibt es mehrere Modelle.

Fragt man Menschen nach ihrer privaten Altersvorsorge, verweisen viele auf ihr Haus oder ihre Wohnung. Experten begrüßen das auch, denn die eigene Immobilie erspart Ausgaben für Miete im Ruhestand. Und sie gilt als wertbeständige Geldanlage. Andererseits bindet sie Kapital, das man nicht für den Lebensunterhalt einsetzen kann. Steine kann man nicht essen, sagt der Volksmund lapidar. Oder vielleicht doch? Indem man die Steine zu Geld macht, das die Rente aufbessert.

Entsprechende Modelle zur Immobilienverrentung sind in den USA oder Großbritannien schon seit vielen Jahren etabliert. "Eat your bricks" ("Essen Sie Ihre Ziegel") nennt man sie dort auch gerne – oder finanztechnisch korrekter: Reverse Mortgage-Lösungen. In Deutschland kennt man sie als Umkehrhypothek. Immobilienbesitzer beleihen dabei ihr Objekt, das später entweder in Teilen oder ganz an die Kreditgeber übergeht. Die Immobilienbesitzer wiederum behalten lebenslanges Wohnrecht. Das Finanzierungsmodell ähnelt daher auch der Leibrente, die in Deutschland eher bekannt ist.

Erwägenswert sind Verrentungen, wenn die Immobilie einen wesentlichen Anteil des Ruhestandsvermögens ausmacht und liquide Mittel für die Finanzierung der Wünsche oder Notwendigkeiten nicht ausreichen. Es gibt unterschiedliche Gestaltungsmöglichkeiten, die sich natürlich auch nach der Situation der Besitzer richten, zum Beispiel: Wollen sie noch etwas vererben oder kann das Vermögen aufgebraucht werden? Wollen die Eigentümer auch Verpflichtungen zum Erhalt der Immobilie abgeben oder soll der neue Eigentümer für Sanierungen verantwortlich sein?

Umkehrhypothek und Leibrente haben gemeinsam, dass die Ruheständler ein lebenslanges Wohnrecht behalten. Sie zahlen keine Miete – im Gegenteil: Sie bekommen ja Geld für die Immobilie. Nach einer Definition des Online-Portals der Verbraucherzentrale handelt es sich bei der Umkehrhypothek um einen Kreditvertrag, bei dessen Unterzeichnung es nicht zu einem Eigentümerwechsel kommt. In der Regel trägt der bisherige Eigentümer die Kosten für notwendige Sanierungen. Bei der Leibrente hingegen komme es schon bei der Unterzeichnung zu einem Verkauf und damit zu einem Eigentümerwechsel. Der bisherige Eigentümer lässt seine Rechte, zum Beispiel das mietfreie Wohnrecht bis ans Lebensende, ins Grundbuch eintragen. Für Sanierungen ist in der Regel der neue Eigentümer verantwortlich.

Es gibt noch weitere Modelle, zum Beispiel einen Teilverkauf. Dabei erwirbt der Käufer einen Miteigentumsanteil von bis zu 50 Prozent der Immobilie und gewährt dafür einen entgeltlichen Nießbrauch. Das heißt: Der bisherige Eigentümer darf die Immobilie weiter nutzen, zahlt dafür eine Gebühr, vergleichbar mit einer anteiligen Miete. Für welches Modell man sich auch immer interessiert – es empfiehlt sich eine eingehende Beratung, um alle finanziellen, rechtlichen und steuerlichen Fallstricke auszuräumen

VERMÖGEN CHECKEN

Kennen Sie schon den kostenlosen VermögensCheck für unsere Leserinnen und Leser? Diesen bietet prisma in Zusammenarbeit mit der V-BANK, der Bank der Vermögensverwalter, an.* Zahlreiche Leserinnen und Leser nutzen bereits die Gelegenheit, ihr Depot von einem unabhängigen Vermögensverwalter prüfen zu lassen. Es können alle Anleger mit einem Vermögen von 25.000 Euro oder mehr daran teilnehmen.

Weitere Infos gibt es auf der Seite www.prisma.de/v-check oder telefonisch im Call Center der V-Bank unter Telefon 0800 / 44 44 694 (von Montag bis Sonntag in der Zeit von 6 bis 22 Uhr, kostenlos aus dem deutschen Festnetz, bitte Kennwort: "prisma" angeben). Auf beiden Wegen können sich interessierte Anleger jederzeit für den Vermögens-Check unverbindlich anmelden.

*Bei diesem Angebot handelt es sich um eine Kooperation mit der V-Bank. Wenn Sie das Angebot wahrnehmen, bekommen wir eine Provision. Für Sie ändert sich dadurch nichts.

Das könnte Sie auch interessieren