26.02.2024 Das können Sie tun

Pflege: Kann ich mir das leisten?

Von Patrick Peters
Wer im Pflegefall eine gute Versorgung wünscht, sollte beizeiten vorsorgen.
Wer im Pflegefall eine gute Versorgung wünscht, sollte beizeiten vorsorgen. Fotoquelle: GettyImages/Morsa Images

Die Zahlen sind erschreckend: Berechnungen zufolge könnten Ende 2023 zwischen 5,1 und 5,4 Millionen Personen in Deutschland pflegebedürftig gewesen sein. Laut den Ergebnissen der Pflegevorausberechnung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) wird die Zahl der Pflegebedürftigen auf etwa 6,8 Millionen im Jahr 2055 ansteigen. Das stellt wachsende Herausforderungen an die Pflegefinanzierung: Mit welchen Kosten muss ich bei einer Pflege rechnen? Wie viel muss ich zurücklegen? Können hier Pflegeversicherungen helfen?

Das Bundesministerium für Gesundheit erklärt auf seiner Website die Zuschüsse zu den Kosten für die Betreuung in einem Pflegeheim. Diese hängt vom Pflegegrad ab, also dem Maß an Pflegebedürftigkeit. Im Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse 770 Euro, im Pflegegrad 3 1262 Euro, im Pflegegrad 4 1775 Euro und im Pflegegrad 5 2005 Euro. „Wenn diese Beträge nicht ausreichen, um Aufwendungen des Pflegeheims abzudecken, ist von den Pflegebedürftigen ein Eigenanteil zu zahlen. Der pflegebedingte Eigenanteil für die Pflegegrade 2 bis 5 ist einheitlich und unterscheidet sich nur noch von Einrichtung zu Einrichtung“, heißt es dazu. Und dieser Eigenanteil wird immer höher. 2022 mussten Pflegepatienten nach Angaben des Verbandes der Ersatzkassen (vdek) monatlich im Schnitt 2411 Euro Eigenbeteiligung zahlen, wenn sie bis zu zwölf Monate im Pflegeheim versorgt wurden. Das sind 278 Euro mehr als im Vorjahr. Außerdem fallen laut Ministerium weitere Kosten an, etwa für Verpflegung, Unterkunft, Investitionen und Komfortleistungen. Diese könnten je nach Pflegeheim sehr unterschiedlich ausfallen.

Zusätzlich zahlt die Pflegekasse Zuschüsse zum Eigenanteil an den Pflegekosten, wenn die pflegebedürftige Person stationär in einem Pflegeheim untergebracht ist. Diese sind zum Jahresbeginn gestiegen und liegen nun, abhängig von der Aufenthaltsdauer, zwischen 15 und 75 Prozent (ab dem vierten Jahr).

Auch für die häusliche Betreuung können Pflegebedürftige Zuschüsse in Anspruch nehmen, erklärt Stefan Lux von der SHD Seniorenhilfe Dortmund. „Durch das Pflegegeld, den zusätzlichen Entlastungsbetrag zum Pflegegeld in Kombination mit der Umwandlung von bis zu 40 Prozent des Sachleistungsanspruchs, steuerliche Vorteile durch haushaltsnahe Dienstleistungen, Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege können die selbst zu tragenden Kosten für die häusliche Betreuung um mehr als 50 Prozent reduziert werden“, sagt der Experte für die Betreuung in häuslicher Gemeinschaft und Vorsitzende des Bundesverbandes für häusliche Betreuung und Pflege (vhbp).

Neben der gesetzlichen Pflegeversicherung als Basisfinanzierung einer möglichen Pflegebedürftigkeit gilt vor allem die Pflegezusatzversicherung als sinnvolle private Absicherung. Sie ist laut dem Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) ein gutes Mittel, um sich vor der drohenden Finanzierungslücke im Pflegefall zu schützen. „Die Beitragshöhe einer Pflegezusatzversicherung hängt von den gewählten Leistungen und dem Lebensalter bei Vertragsschluss ab. Grundsätzlich gilt: Je früher man eine Pflegezusatzversicherung abschließt, desto geringer ist der Beitrag.“ Dabei hebt der PKV-Verband vor allem die Pflegetagegeldversicherung und die Pflegekostenversicherung hervor. Bei der ersten Lösung erhalten die Versicherten im Pflegefall ein Tagegeld, das ihnen zur freien Verfügung steht. Wofür sie das Geld verwenden, entscheiden sie selbst. Die Pflegekostenversicherung erstattet tatsächlich entstandene Kosten der Pflegebedürftigkeit.

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