13.06.2017 Recht

Wer grillen will, muss sich an Regeln halten

Von Sandra Lücke
Der Experte: Rechtsanwalt Markus Mingers.
Der Experte: Rechtsanwalt Markus Mingers. Fotoquelle: Mingers & Kreuzer

Unser Experte erklärt, was Grillfans rechtlich beachten müssen.

Der Grill steht bereit, die Zutaten für die leckeren Rezepte sind gekauft – doch wann und wo ist das Grillen eigentlich erlaubt? Markus Mingers, Rechtsanwalt und Inhaber der Kanzlei Mingers & Kreuzer in Köln, klärt die zentralen Fragen rund ums Grillen:

Grillen auf dem Balkon

Generell gibt es kein "Grillrecht". Man darf auf dem Balkon grillen, sofern es der Mietvertrag oder die Hausordnung nicht untersagen. Ist im Mietvertrag das Grillen verboten, kann bei Zuwiderhandlung eine Kündigung des Mietverhältnisses erfolgen. Gibt es keine Beschwerden, darf ein Mieter so oft grillen, wie er will.

Grillen im Garten

Rücksichtnahme auf Nachbarn ist auch für grillende Hausbesitzer wichtig. Eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Bayern besagt, dass das Grillen nur am äußersten Rand des Gartens erlaubt ist. Die Entfernung vom Haus muss 25 Meter betragen und die Verwendung eines Holzkohlegrills sollte sich auf fünf Mal pro Jahr beschränken. Andere Gerichte waren großzügiger und erlaubten zehn Grillabende mit Holzkohle pro Jahr.

Die richtige Uhrzeit

Grundsätzlich ist es nicht entscheidend, wann gegrillt wird – von 22 bis 6 Uhr gilt jedoch die Nachtruhe. Das OLG Oldenburg entschied, dass eine längere Grillparty vorher angekündigt und nicht häufiger als vier Mal jährlich veranstaltet werden sollte.

Öffentliche Plätze

Die Gemeinden und Städte können die Bestimmungen festlegen – eine allgemeine Regelung zum Grillen an öffentlichen Plätzen gibt es nicht. An besonders gekennzeichneten Plätzen, zum Beispiel in Parks, darf Grillequipment unbesorgt aufgestellt werden. Beim Grillen abseits solcher Plätze kann die Strafe je nach Stadt jedoch sehr hoch ausfallen. In Berlin erwarten zuwiderhandelnde Personen beispielsweise Strafen von bis zu 5000 Euro.

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