02.04.2019 Tipps für den Alltag

Ohne Ärger zum Arzt

Von Claudia Kook
Arzttermine dürfen auch in die Arbeitszeit gelegt werden.
Arzttermine dürfen auch in die Arbeitszeit gelegt werden. Fotoquelle: Westend61/imago

Wer akut krank ist, muss zum Arzt, auch wenn er eigentlich arbeiten sollte. Auseinandersetzungen bis hin zu Prozessen gibt es allerdings immer wieder dann, wenn regelmäßig medizinische Untersuchungen während der Arbeitszeit vorgenommen werden und sich Arbeitgeber deswegen weigern, Lohn für diese Stunden zu zahlen.

Grundsätzlich gilt: Mitarbeiter dürfen während der Dienstzeit zum Arzt, wenn dieser keinen anderen Termin anbietet, ganz gleich ob OP-Nachsorge oder eine Zahnbehandlung über Monate. Wie der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) betont, reicht es dabei aus, wenn sich der Beschäftigte darum bemüht hat, der Mediziner auf den Wunsch aber nicht eingehen konnte.

Um einen Nachweis zu haben, rät der DGB, sich eine ärztliche Bescheinigung ausstellen zu lassen.

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