30.11.2021 Haus und Garten

Eigenheim – Glück … ganz allein?

Von Marcus Italiani
Blick in die Zukunft: Unter welchen Voraussetzungen kann man auch im Alter in der eigenen Immobilie wohnen?
Blick in die Zukunft: Unter welchen Voraussetzungen kann man auch im Alter in der eigenen Immobilie wohnen? Fotoquelle:  imago/Westend61

Bis ins hohe Alter in den eigenen vier Wänden wohnen und dabei gut zurechtkommen: Geht das überhaupt? prisma erklärt Möglichkeiten und Alternativen.

"Autsch!" Bereits zum dritten Mal in dieser Woche ist Ulrike K. morgens mit den Zehen gegen den circa 15 Zentimeter hohen Einstieg der Duschkabine gestoßen. Während sie den Duschhocker platziert, muss sich die 77-jährige Rentnerin an den Armaturen festhalten, um nicht wegzurutschen. Seit ihr Mann vor Kurzem gestorben ist, werden alltägliche Aktionen wie diese zu gefährlichen Abenteuern. Nicht zum ersten Mal fragt sie sich an diesem Morgen, ob sie in ihrem geliebten Haus wohl noch lange bleiben kann.

Noch immer möchten die meisten Menschen auch im Alter in der gewohnten Umgebung verbleiben. Ein Umzug ist für sie etwas Endgültiges, das die Verbindung zu lieben Erinnerungen kappt. "Nicht nur für die räumliche Orientierung, auch psychologisch gesehen kann es sinnvoll sein, möglichst lange in der vertrauten Umgebung zu bleiben. Denn das eigene Zuhause ist ein Erinnerungsort, ein Ort, der von emotionaler Bindung geprägt ist. Sie haben eine hohe Identifikation mit ihrem Haus und dem Umfeld. Hinzu kommen gemeinsame Erfahrungen in nachbarschaftlichen Netzwerken", heißt es beispielsweise bei der Verbraucherzentrale.

Um das mietfreie Eigenheim so lange wie möglich bewohnen zu können, sollte man bereits vor dem Einzug prüfen, ob sich die betreffende Immobilie eignet, um sie auch im Alter zu bewohnen. Hierzu gibt es – von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche – rechtliche Voraussetzungen. Und hier gilt es, genau hinzuschauen: "Die Landesbauordnungen regeln das 'Ob' der Barrierefreiheit, beantworten also die Frage, ob die Anforderungen der Barrierefreiheit bei einem Bauvorhaben beachtet werden müssen. Die Regelungen in den einzelnen Landesbauordnungen weichen zwar voneinander ab, in nahezu allen Bundesländern ist aber geregelt, dass die Anforderungen erst aber einer gewissen Gebäudegröße oder Wohnungszahl zu beachten sind – meistens greift die Verpflichtung erst ab drei oder mehr Wohnungen im Gebäude. Beim Bau eines Einfamilienhauses oder einer Doppelhaushälfte gelten die Anforderungen der Barrierefreiheit damit regelmäßig nicht. Der jeweilige Bauherr kann selbstverständlich dennoch barrierefrei bauen, muss dies aber nicht tun", sagt Rechtsanwalt Dr. Johannes Grüner, aus der Kanzlei Kapellmann und Partner, Düsseldorf.

Geht es um eine Immobilie, in der man als älterer Mensch schon länger wohnt, ist zu überprüfen, ob es genug großzügige Flächen gibt, um sich auch künftig gefahrlos zu bewegen. Welche Stolperfallen können sofort weg? Wo sind bauliche Maßnahmen notwendig, um Barrierefreiheit herzustellen? Gibt es bei Bedarf die Möglichkeit, eine Vollzeit-Pflegekraft bei sich wohnen zu lassen? Welche Fördermittel stünden für einen Ausbau bereit? Oder wäre es vielleicht doch besser, über einen sinnvollen Standortwechsel nahzudenken?

"Seit ungefähr zehn Jahren gibt es in dieser Hinsicht den Trend, seine Immobilie zu verkaufen und eine seniorengerechte Wohnung oder ein Penthouse zu erwerben, das viele Annehmlichkeiten bietet. Beispielsweise einen Fahrstuhl, der von der Garage direkt in die Wohnung fährt. Außerdem große Flächen, breite Türen", sagt Immobilienberater Norbert Moormann. Zudem befänden sich viele solcher Immobilien in Stadtteilzentren, in denen die Menschen die wichtigsten Nahversorger vor der Türe hätten. Moormann: "Es gibt Bauträger, die sich darauf spezialisiert haben. Am Ende bedeutet das ja nichts anderes, als weiterhin in der eigenen Immobilie zu leben – in der Variante des gehobenen Wohnungsbaus."

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