Dick und diskriminiert - gelten Grundrechte nur für Schlanke?
Produktionsland
D
Produktionsdatum
2019
Info, Gesellschaft + Soziales
RESPEKT kompakt
Seit 2006 gilt in Deutschland das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, das Menschen vor Diskriminierung schützen soll. Niemand darf aufgrund von Geschlecht, ethnischer Herkunft, sexueller Orientierung, Weltanschauung, Glauben, Behinderung oder Alter benachteiligt werden. Aber Menschen, die wegen ihres Gewichts diskriminiert werden, schützt das Gleichbehandlungsgesetz nicht. Dicke Menschen gelten vielfach als antriebsschwach und weniger leistungsfähig. Sie werden verächtlich gemacht, gemobbt, bevormundet. Sie haben weniger Chancen auf dem Arbeitsmarkt, werden in vielen Bereichen unserer Gesellschaft diskriminiert und ausgeschlossen. Und dafür werden sie auch noch selbst verantwortlich gemacht: "Wer nicht abnimmt, ist selbst schuld!" Diese Zuschreibung führt viele Betroffene erst recht in eine Abwärtsspirale aus Selbstzweifeln, Rückzug, psychischen und körperlichen Leiden. RESPEKT-Moderatorin Caro Hofmann trifft dicke Menschen, die sich selbst aus dieser Situation befreien wollen oder es schon geschafft haben und die das Dicksein von der gesellschaftlichen Ächtung befreien wollen. Wie Sarah, die sich in einer betreuten Wohngruppe aus Depressionen befreit, Struktur in ihr Leben bringt und dabei auch abnimmt. Chris, der als Tänzer wie auch als Curvy Model erfolgreich ist. Und Natalie, die als Vorsitzende der Gesellschaft gegen Gewichtsdiskriminierung einen politischen Kampf führt. Sie will erreichen, dass das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz erweitert wird - und auch dicke Menschen gegen Diskriminierung klagen können.
Trotz Osteoporose und Diabetes sind Zahnimplantate möglich. Experten erklären, welche Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden müssen, um erfolgreiche Ergebnisse zu erzielen. Risiken und Voraussetzungen im Überblick.
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Ab 2025 erhebt Venedig an mehreren Tagen eine Gebühr für Tagestouristen. Tickets sind online erhältlich, mit Preisunterschieden je nach Buchungszeitpunkt. Hotelgäste und Kinder unter 14 Jahren sind ausgenommen. Ziel ist die Eindämmung des Massentourismus.
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