Ist der REM-Schlaf gestört, können Betroffene sich und andere verletzen.
Rund ein Fünftel der Nacht verbringen wir im Traumschlaf, dem sogenannten REM-Schlaf. REM steht für Rapid Eye Movements und meint schnelle Augenbewegungen. Im REM-Schlaf arbeitet unser Gehirn auf Hochtouren, die Hirnstromaktivität und auch der Umsatz an Zucker und Aminosäuren sind sogar höher als im Wachzustand. Nerven werden neu verknüpft und damit Gedächtnisinhalte dauerhaft gespeichert. Nur unsere Körpermuskulatur ist in dieser Zeit gehemmt.
Obwohl der REM-Schlaf bereits seit 1953 bekannt ist, haben Forscher erst vor Kurzem neue Zusammenhänge entdeckt: Bei etwa 0,5 Prozent der Bevölkerung funktioniert die Hemmung der Muskulatur im Traumschlaf nur unzureichend. Der Schläfer versucht etwa, sich durch Schläge gegen eine geträumte Bedrohung zu wehren, und kann dabei seinen Bettnachbarn oder sich selbst verletzen.
Überwiegend Männer betroffen
Von einer REM-Schlaf-Verhaltensstörung sind überwiegend Männer betroffen. Die ersten Symptome treten zumeist im mittleren Lebensalter auf, aber auch junge Menschen können erkranken. Familiäre Häufung lässt auf eine genetische Ursache schließen.
Neue Studien zeigen, dass über 90 Prozent der Betroffenen im Laufe des Lebens an neurodegenerativen Leiden erkranken, insbesondere dem Morbus Parkinson. Diesen neuen Erkenntnissen widmet sich derzeit ein EU-Forschungsprojekt: Es geht der Frage nach, ob mit dieser Schlafstörung das Risiko für eine Parkinson-Erkrankung frühzeitig erkannt werden kann.
In einem Schlaflabor untersuchen lassen
Treten Bewegungsstörungen im Schlaf auf, muss aber nicht zwangsläufig eine REM-Schlaf-Verhaltensstörung vorliegen. Um dies abzuklären, sollten sich Betroffene in einem Schlaflabor untersuchen lassen. Ärzte können dann klären, ob die Bewegungsmuster während des Traum- oder des Tiefschlafs auftreten. Denn das häufige Schlafwandeln tritt immer im Tiefschlaf auf.
Die REM-Schlaf-Verhaltensstörung ist übrigens behandelbar, unter anderem mit dem körpereigenen Botenstoff Melatonin.