10.08.2020 Arzt-Kolumne

Vorsicht bei nicht abheilender, rauer Hautstelle

Von Dagmar Richter-Hintz
Dr. Dagmar Richter-Hintz ist niedergelassene Fachärztin für Dermatologie, Allergologie und Venerologie in Erftstadt.
Dr. Dagmar Richter-Hintz ist niedergelassene Fachärztin für Dermatologie, Allergologie und Venerologie in Erftstadt. Fotoquelle: Klaus Fritsche

Vor wenigen Tagen suchte mich eine 67-jährige Patientin wegen einer rauen Stelle im Gesicht in meiner Praxis auf. "Die Kruste an der Stelle will seit Wochen nicht abheilen. Das ist doch nicht normal, oder? Ich möchte das abklären lassen", sagte mir die Patientin. Das war die richtige Entscheidung. Denn es handelte sich bei ihr um eine aktinische Keratose, das ist eine Vorstufe des hellen Hautkrebses. Diese kann auch die Form eines roten Pickels oder einer derben Warze haben.

Aktinische Keratosen können in aggressiven Stachelzellkrebs übergehen, der in die Tiefe wächst und streut. Heller Hautkrebs wird häufig erst spät erkannt. Am häufigsten tritt er im Gesicht auf, besonders an der Nase, auf der Glatze oder an der Ohrmuschel. Also an Haut - partien, die der Sonne stark ausgesetzt sind. Auch Handrücken und Dekolleté sind oft betroffen. Konsequenter Sonnenschutz ist die beste Möglichkeit, hellen Hautkrebs vorzubeugen. Das bedeutet: Sonnencreme – vor allem für Gesicht, Glatze, Dekolleté und Handrücken und bei Glatzenträgern zusätzlich eine Kopfbedeckung. Die Sonne in der Mittagszeit am besten meiden.

Zu Risikogruppen für hellen Hautkrebs gehören Menschen, die beispielsweise durch manche Rheuma-Medikamente oder eine Chemotherapie ein geschwächtes Immunsystem haben. Und auch Personen, die beruflich viel Zeit draußen verbringen. Heller Hautkrebs ist deshalb für Dachdecker, Gartenbauer und andere "Outdoorjobs" als Berufskrankheit anerkannt.

Heller Hautkrebs wird lokal durch operative Entfernung, Vereisung oder durch das Aufpinseln eines Medikamentes behandelt. Bei flächendeckender Sonnenschädigung sind beispielsweise Gele, Cremes und die Photodynamische Therapie (mit roter Lampe oder mit Tageslicht) gute Behandlungsmöglichkeiten.

Auch meiner Patientin konnte rechtzeitig geholfen werden. Gesetzlich Versicherte ab 35 haben alle zwei Jahre Anspruch auf eine Hautkrebs-Früherkennungsuntersuchung. Einzelne Krankenkassen ermöglichen es ihren Mitgliedern bereits ab einem Alter von 20 Jahren, alle zwei Jahre an einem Screening beim Facharzt teilzunehmen.

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