Die Pflege alter Menschen wird eine Herausforderung für die ganze Gesellschaft. Doch worauf muss der Einzelne achten? Wie viel Geld gibt es von der Pflegekasse und was muss vom Pflegepatienten und seinen Angehörigen finanziert werden? prisma gibt Antworten.
Pflege in Deutschland ist kostspielig. So nennt das Internetportal Wohnen im Alter durchschnittliche monatliche Heimkosten zwischen 2600 Euro (Sachsen-Anhalt) und 4000 Euro (Nordrhein-Westfalen). Doch auch die ambulante Pflege kostet, abhängig vom Pflegegrad des Patienten, kaum weniger. 2017 wurde die Pflegeversicherung neu aufgestellt. An Stelle der vormaligen Pflegestufen stehen nun Pflegegrade. Numerisch geordnet vom Pflegegrad 1 mit den eher leichten Fällen bei häuslicher Pflege bis hin zu Härtefällen in Pflegegrad 5 mit praktisch komplett hilflosen Patienten, die eine Dauerversorgung brauchen.
Bis zu 2005 Euro von der Kasse
Die gesetzliche Pflegekasse zahlt bei häuslicher Versorgung ein Pflegegeld oder Pflegesachleistungen. Das Pflegegeld, das in der Regel pflegende Angehörige erhalten, beträgt je nach Pflegegrad in der Spitze 901 Euro monatlich. Pflegesachleistungen für die ambu-lante häusliche Pflege durch Profis sind bei 1995 Euro im Monat gedeckelt. Bei vollstationärer Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung zwischen 770 Euro monatlich (Pflegegrad 2) und 2005 Euro (Härtefälle in Pflegegrad 5).
Da die Zahlungen der Pflegekasse meist nur einen Teil der Kosten abdecken, gibt es drei Möglichkeiten, die Versorgungslücke zwischen Pflegeleistungen und tatsächlichen Kosten zu schließen: Der Pflegepatient zahlt selbst, seine Angehörigen übernehmen einen Teil oder eine private Pflegezusatzversicherung hilft bei den Kosten.
Details zur Finanzierung
Als Erstes muss die gesetzliche Rente und, sofern vorhanden, die private Altersversorgung herhalten. Reicht das nicht, muss der Pflegepatient im Ernstfall sein Vermögen (Ersparnisse, Wertpapiere, Immobilien) bis auf den letzten Cent einsetzen.
Insbesondere Kinder sind zum Unterhalt ihrer pflegebedürftigen Eltern verpflichtet, falls deren Rente, die Leistungen der Pflege-kasse und das Vermögen nicht reichen. Die Höhe des Unterhaltes richtet sich nach der Leistungsfähigkeit des Kindes. Berücksichtigt werden Einkommen, Zahl der eigenen Kinder, finanzielle Verpflichtungen.
Die Pflegetagegeld-Versicherung ist eine private Zusatzpolice. Gezahlt wird bei häuslicher Pflege durch Angehörige eine fixe Summe pro Tag, unabhängig vom Arbeitsauf-wand.
Die Pflegekosten-Versicherung stockt die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversi-cherung um einen bestimmten Prozentsatz auf. Abgedeckt ist ein Teil der reinen Pflegekosten. Ausgaben für Unterkunft und Verpflegung fallen nicht darunter. Die Höhe der Leistungen hängt vom Versicherungstarif und von der Höhe der Beiträge ab.
Die Pflege-Rentenversicherung ist ein fester monatlicher Betrag, unabhängig von den tatsächlichen Pflegekosten. Bezahlt wird ab Eintritt des Pflegefalls und bis ans Lebensende. Die Höhe der privaten Pflegerente hängt ab vom Alter bei Vertragsabschluss, dem Versicherungstarif und einmal mehr von der Beitragshöhe.
Der Pflege-Bahr ist vergleichbar mit der "Riester-Rente" bei der eigenen Altersvorsorge. Hierbei fördert der Staat die private Pflegevorsorge mit einer jährlichen Zulage von maximal 60 Euro.