“Ich möchte so lange wie möglich Zuhause wohnen, selbstständig”, ist eine Aussage, die viele Menschen im Alter tätigen. Das eigene Zuhause ist ein Ort der Familie, der Geborgenheit, der Sicherheit. Mit dem Älterwerden wird die Selbstständigkeit jedoch oft durch körperliche Beschwerden eingeschränkt und frühere Selbstverständlichkeiten werden zur Herausforderung, etwa die Treppen. Egal, ob herauf- oder heruntergehen – beides ist belastend und im schlimmsten Fall sogar gefährlich. Aber das muss nicht so sein: Der Treppenlift stellt eine Lösung dar und wird teilweise sogar von Krankenkassen bezuschusst.
Treppen sind ein unverzichtbarer Teil von Häusern. Oft sind Wohn- und Schlafetage getrennt und die Treppe ist die alleinige Verbindung. In größeren Wohnanlagen bildet die Treppe den einzigen Weg zur Wohnung, sofern kein Aufzug vorhanden ist. Kurz etwas aus der Küche holen, auf die Toilette gehen, die Haustür öffnen – liegt eine Treppe dazwischen, kann das schwierig werden. Viele Menschen denken dann mit Traurigkeit an einen Umzug in eine barrierefreie Wohnung.
Eine sinnvolle Alternative dazu ist ein Treppenlift. Er stellt die Selbstständigkeit in den eigenen vier Wänden wieder her und ist damit eine wertvolle Unterstützung im Alltag. Die Liftsysteme können sowohl für Treppen im Innenbereich als auch an Aufstiegen draußen installiert werden. Sie ermöglichen ein längeres Wohnen im eigenen Zuhause – und auch das Schlafzimmer kann bleiben, wo es ist. Die Bedienung der Lifte ist denkbar einfach und die Systeme können selbst an engen Wendeltreppen installiert werden.
Viele Betroffene schrecken bei dem Gedanken an einen Treppenlift zunächst zurück – ist solch eine Anschaffung doch meist mit besonders hohen Kosten verbunden. Hier haben wir gute Nachrichten für Sie: Ein Treppenlift kann von der Krankenkasse bezuschusst werden. Je nachdem, welches Modell infrage kommt, deckt der Zuschuss sogar die gesamten Kosten ab. Sobald Bedarf besteht, sollten Sie sich also schnellstmöglich beraten lassen. Professionelle Anbieter für Treppenlifte, bieten Ihnen kostenfreie Beratungsgespräche und sogar Unterstützung beim Ausfüllen des Antrags für die Krankenkasse.
Die Krankenkassen bezuschussen einen Lift mit bis zu 4.000 € pro Person. Eine Voraussetzung für diesen Zuschuss ist die Einstufung in einen Pflegegrad. Dafür beurteilt der medizinische Dienst die körperliche und geistige Verfassung der betroffenen Person. Abhängig von Selbstständigkeit und Gesundheit wird dann ein Pflegegrad festgelegt. Wurde bei Ihnen bereits ein Pflegegrad erfasst, können Sie diesen Schritt überspringen.
Außerdem muss für den Zuschuss eine sogenannte Notwendigkeit bestehen: Gibt es beispielsweise keinen Hauseingang ohne Treppe, besteht die Notwendigkeit für einen Lift, sofern ein Bewohner des Hauses Treppen nicht mehr selbstständig steigen kann. Um schließlich die Förderung zu erhalten, muss ein Antrag bei der Krankenkasse gestellt werden. Der Zuschuss kann dann bis zu 4.000 € betragen – je nachdem, ob bereits andere Förderungen für Umbaumaßnahmen im jeweiligen Haushalt genehmigt wurden.
Damit Sie das richtige System für Ihre Ansprüche und Ihre Treppe finden, ist eine Beratung bei Ihnen Zuhause bedeutend. Die Treppenliftberater von der Minova Trefppenlifte GmbH besuchen Sie zuhause und können Ihnen durch moderne Technologie bereits während der ersten Beratung eine Animation vom Treppenhaus mit neuem Treppenlift erstellen. Auf Wunsch unterstützen die Experten Sie zudem bei der Bearbeitung Ihres Antrags für die Bezuschussung. So sind Sie oder Ihre Familienangehörigen schon bald wieder mobil und aktiv im Alltag.