rbb-Senderchefin

"Rechtswidrig": Gutachten fordert Neuwahl und Abberufung von Ulrike Demmer

29.09.2023, 10.27 Uhr

Die im Juni 2023 abgehaltene Wahl habe "gravierende Mängel" aufgewiesen und sei gar "rechtswidrig", heißt es in einem juristischen Gutachten. Gefordert wird eine Abberufung und Neuwahl der rbb-Intendantin.

Nach einem juristischen Gutachten, das im Namen der Arbeitnehmervertretungen des Rundfunks Berlin-Brandenburg (rbb) angefertigt wurde, seien schwerwiegende Fehler im Zuge der Wahl der neuen Intendantin Ulrike Demmer gemacht worden. Die im Juni 2023 abgehaltene Wahl habe "gravierende Mängel" aufzuweisen und sei gar "rechtswidrig", heißt es verschiedenen Medienberichten zufolge in dem Gutachten.

Forderung nach Neuwahl

Demnach seien sowohl inhaltliche als auch formale Fehler feststellbar: Unter anderem seien die Mitbestimmungsrechte der Personalvertretungen eingeschränkt sowie die Chancengleichheit aller, die sich beworben haben, verletzt worden. Den "eingetretenen rechtswidrigen Zustand" könne dem Gutachter und Potsdamer Rechtsprofessor Marcus Schladebach zufolge nur eine Neuwahl beheben.

Der rbb hält die Schlussfolgerungen des Gutachtens indes nicht für tragfähig: "Der Sender hat keinen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Wahl von Ulrike Demmer. Die Wahl wurde unter Anwesenheit der Rechtsaufsicht durchgeführt, die ebenfalls keinerlei Beanstandungen geäußert hat", heißt es in einer Stellungnahme.

"Ich habe einen transparenten und konstruktiven Dialog versprochen"

Ihr Amt als rbb-Intendantin hat Ulrike Demmer am 1. September angetreten. Ihre Wahl als Nachfolgerin von Katrin Vernau sei von starken Emotionen begleitet worden, sagt die 50-Jährige: "Es ist richtig, wenn damit zusammenhängende Rechtsfragen nüchtern geprüft werden. Ich habe einen transparenten und konstruktiven Dialog versprochen und begonnen. Diesen Weg werde ich mit dem rbb auch weitergehen, um das Beste für unsere Zuschauerinnen und Zuschauer zu bewirken."


Quelle: teleschau – der mediendienst GmbH

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