Wer eine Straftat begeht, kommt vor Gericht. Welche Strafe angemessen ist, muss eine Richterin oder ein Richter entscheiden. Das ist gar nicht so einfach. Aus welchen Strafen kann das Gericht wählen? Das hängt von der Tat ab. Für Jugendliche sind Erziehungsmaßregeln möglich - also Hilfen für die Täter:innen, damit sie nicht noch einmal eine Straftat begehen. Denkbar sind auch Sozialstunden oder Geldzahlungen. Bei schweren Straftaten droht Gefängnis. Wie hoch ist die Strafe? Das ist nicht genau festgelegt. Wer seine Tat gesteht und sich entschuldigt, kann auf eine milde Strafe hoffen. Wer jedoch keine Reue zeigt oder schon öfter dieselbe Tat begangen hat, muss mit einer härteren Strafe rechnen. Kann man auch gar nicht bestraft werden? Wer noch keine 14 Jahre alt ist, kann nicht vor Gericht kommen. Kinder sind nämlich "strafunmündig". Dann gibt es statt einer Strafe Hilfe, damit das Kind keine Straftat mehr begeht.
Auch im Alter können Migränetherapien wie CGRP-Antikörper und Triptane wirksam eingesetzt werden. Entscheidend ist der individuelle Gesundheitszustand, nicht das Alter.
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