Warum wurden Schwule, Lesben und Transpersonen im Nationalsozialismus verfolgt? Die Dokumentation zeigt, wie die Nazis Strafen verschärften und queere Menschen terrorisierten. Drei ergreifende Schicksale zeigen, wie Homosexuelle in der NS-Zeit unterdrückt wurden, aber auch, wie sie lebten und überlebten. Ihren Geschichten gehen der Schauspieler Jannik Schümann und die Aktivistinnen Kerstin Thost und Julia Monro nach. Sexuelle Minderheiten wurden von den Nazis unterdrückt, eingesperrt und ermordet. Der Paragraf 175 kriminalisierte in der NS-Zeit homosexuelle Männer - doch die Nazis diskriminierten auch Lesben und Transpersonen. Sie sollten aus der Volksgemeinschaft ausgeschlossen werden. Mehr als 50.000 queere Menschen wurden nachweislich verfolgt. Die Dokumentation beleuchtet drei ergreifende Schicksale im Kontext des NS-Terrors: Elli Smula wurde als lesbische Frau verfolgt, Liddy Bacroff als "Transvestit" von den Behörden schikaniert und Rudolf Brazda wegen seiner Homosexualität im KZ Buchenwald inhaftiert. Um ihre Geschichten zu erzählen, gehen der Schauspieler Jannik Schümann und die Aktivistinnen Julia Monro und Kerstin Thost auf Spurensuche in Archiven und sprechen mit Historikerinnen und Historikern. Sie erfahren, wie manche es trotz widrigster Umstände schafften, ihre Identität auszuleben und sich als queerer Mensch in der NS-Zeit zu behaupten. Mit der Machtergreifung der Nationalsozialisten endete die liberale Ära der 1920er-Jahre abrupt. Die "Seuche der homosexuellen Liebe" sollte laut Naziideologie ausgerottet werden. SS-Chef Heinrich Himmler gründete die "Reichszentrale zur Bekämpfung der Homosexualität und Abtreibung" und erklärte Homosexuelle zu Staatsfeinden. Schon ab 1934 wurden nahezu alle Treffpunkte für queere Menschen durch die Nationalsozialisten zerstört. Razzien und Verhöre mit Folter gehörten zum Repertoire der Verfolger. Neben Polizei und Gestapo beteiligten sich auch Juristen und Mediziner an der Verfolgung sexueller Minderheiten. Die Akten zeigen: Etwa 50.000 homosexuelle Männer wurden zwischen 1933 und 1945 wegen Verstößen gegen Paragraf 175 verurteilt. Ihr Weg führte nicht nur in die Zuchthäuser, sondern oft auch in die Konzentrationslager. Die Verfolgung von Lesben und Transpersonen ist schwieriger nachzuzeichnen, da die Strafverfolgung in der NS-Justiz für sie keine eigene Kategorie vorsah. Doch auch für sie fand das Regime eigene Methoden der Verfolgung. Mit dem Ende des Nationalsozialismus blieb das Unrecht, das man homosexuellen Menschen und Transpersonen angetan hatte, lange ungesühnt. Denn sie blieben auch nach 1945 gesellschaftlich unerwünscht. Erst 2023 wurde ihnen im Bundestag offiziell gedacht. Eine Entschädigung haben die meisten für das erlittene Unrecht nie erhalten.
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