06.06.2017 Mobil im Alltag (2)

Sicher unterwegs

Im zweiten Teil unserer prisma-Serie geht es um die Mobilität im Alltag. Erfahren Sie, wie Sie Hilfsmittel wie Elektromobile oder Rollstühle beantragen können, damit Sie trotz Einschränkungen selbstständig bleiben.

Selbstständig mobil zu sein bedeutet ein großes Stück Freiheit und Lebensqualität. Dies gilt insbesondere im Alter, wenn der Geist noch frisch und unternehmungslustig ist, der Körper aber nicht mehr richtig mitmachen will. Für die nötige Sicherheit kann eine Gehhilfe sorgen. In Frage kommen, je nach Beschwerden und Gesundheitszustand, Gehstöcke, Gehgestelle oder Rollatoren. Sie erleichtern Senioren den Alltag und ermöglichen ihnen, soziale Kontakte zu pflegen, Einkäufe, Arzt- und Behördenbesuche zu erledigen, insgesamt länger mobil und unabhängig zu bleiben.

Sofern die Gehhilfen ärztlich verordnet und medizinisch notwendig sind, übernehmen die Krankenkassen die Kosten für die Anschaffung. Versicherte müssen lediglich die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung von zehn Prozent leisten, jedoch mindestens fünf und höchstens zehn Euro pro Hilfsmittel. Auch notwendige Anpassungen, Instandsetzungen und Ersatzbeschaffungen zahlen die Kassen in der Regel. Die Krankenkassen arbeiten mit verschiedenen Anbietern aus dem Reha-Fachhandel zusammen, aus deren Angebot die Versicherten nach einer Beratung ihr Hilfsmittel auswählen können. Weitere Kosten fallen nur dann an, wenn das ausgewählte Produkt in seiner Ausstattung das medizinisch Notwendige überschreitet.

Lösungen für Rollstuhlfahrer

Machen die körperlichen Beschwerden die Nutzung eines Rollstuhls erforderlich, so stehen Versicherten auch hier zahlreiche Modelle zur Verfügung, die im Leistungsumfang der Krankenkassen oder Pflegekassen enthalten sind. Dies gilt sowohl für Standard- und Premium- als auch für Elektrorollstühle. Auch wenn die Produktpalette beinahe so groß ist wie auf dem Pkw-Markt, gilt: Die Kostenträger stellen lediglich das Rollstuhlmodell zur Verfügung, das ärztlich verordnet und medizinisch notwendig ist. Es wird dem Benutzer leihweise überlassen. Jegliche Sonderausstattungen muss der Versicherte selbst zahlen. Kauft ein Patient einen eigenen Rollstuhl, kann bei der Kranken- oder Pflegekasse ein Zuschuss beantragt werden. Über die Genehmigung wird von Fall zu Fall entschieden. Voraussetzung ist in jedem Fall eine Verordnung des Hausarztes, der Art und Typ des benötigten Rollstuhls definiert. Anhand dessen kann eine Beratung im Fachhandel oder im Internet stattfinden. Mit einem Kostenvoranschlag für mehrere Varianten sowie der ärztlichen Verordnung können Versicherte den Antrag auf Kostenübernahme oder einen Zuschuss an die Kostenträger übermitteln. Neben dem Kauf eines neuen oder gebrauchten Rollstuhls gibt es immer häufiger auch Miet- oder Leasingangebote.

Zuschuss zum Elektromobil Eine Sonderform der Elektrorollstühle sind die Elektromobile. Je nach Schwere der körperlichen Einschränkung können die Kosten als verordnungsfähiges Hilfsmittel von den Krankenoder Pflegekassen übernommen werden. Dies wird allerdings aufgrund der hohen Anschaffungskosten – je nach Qualität, Ausstattung und Leistung muss mit 1500 bis über 10.000 Euro gerechnet werden – im Einzelfall geprüft. Die Regelung gilt nur für Modelle, die maximal sechs km/h fahren können. Bei schnelleren Scootern – erlaubt sind bis zu 15 km/h – muss der Versicherte in jedem Fall einen Eigenanteil zahlen. Mit ärztlicher Verordnung kann ein Antrag auf Kostenübernahme oder einen Zuschuss gestellt werden. Staatliche Zuschüsse gibt es für Elektromobile nicht, in Einzelfällen gibt es aber Unterstützung vom Sozialamt. Dies kann bei der zuständigen Behörde erfragt werden. Weitere Informationen zu Kostenübernahme und Zuschüssen bei medizinischen Hilfsmitteln erteilen die Servicezentren der Krankenkassen.

Mieten statt kaufen

Die Anschaffungskosten für ein Elektromobil sind hoch – insbesondere dann, wenn die Krankenkasse oder andere Kostenträger keine Zuschüsse bewilligen. In immer mehr Städten und Gemeinden gibt es mittlerweile die Möglichkeit, Elektromobile zu mieten. Im Internet finden sich zahlreiche Anbieter, die regional oder auch bundesweit vertreten sind. Großer Vorteil des Mietens neben dem Kostenfaktor ist die Flexibilität: Die Fahrzeuge können in der Regel tage-, wochenoder monatsweise oder beispielsweise für eine Urlaubsreise gemietet werden. Kosten für eine längerfristige Pflege und Wartung entfallen. Die Preise starten je nach Anbieter und Region bei zehn Euro pro Tag, hinzu kommt häufig noch eine einmalige Pauschale für die Desinfektion, Reinigung und technische Überprüfung. Zu berücksichtigen ist zudem, dass das Mobil an der Ausleihstelle abgeholt und dorthin zurückgebracht werden muss oder ansonsten für die Lieferung und Abholung weitere Kosten anfallen können.

Für Senioren, die nur hin und wieder ein Elektromobil benötigen, ist das Mieten eine günstige Alternative zum Kauf. Wird das Fahrzeug allerdings für alltägliche Besorgungen gebraucht, kann sich ein Erwerb bezahlt machen. Anhand einer Beispielrechnung der tatsächlich benötigten Fahrten, etwa ein Tag pro Woche für ein Jahr, können die Mietausgaben mit denen der Anschaffung eines neuen oder gebrauchten Elektromobils verglichen werden. Wer sich für das Mieten entscheidet, sollte beim ersten Mal genügend Zeit mitbringen, um sich beraten zu lassen und zu testen, welches Elektromobil- Modell in Frage kommt.