Schlagzeilen

Til Schweiger: Das waren die größten Aufreger um den Schauspieler

28.09.2024, 09.29 Uhr
von TB
Til Schweiger beherrschte bereits öfters die Schlagzeilen. Wir haben einen Blick auf seine größten Aufreger geworfen.
Til Schweiger beherrschte bereits öfters die Schlagzeilen. Wir haben einen Blick auf seine größten Aufreger geworfen.   Fotoquelle: picture alliance/dpa | Henning Kaiser

Til Schweiger ist einer der erfolgreichsten deutschen Filmemacher aller Zeiten. Produktionen wie „Keinohrhasen“, „Kokowääh“ und „Honig im Kopf“ waren riesige Erfolge für den Schauspieler und Regisseur. Doch Schlagzeilen machte er nicht nur mit seinen Filmen.

Aggressives Verhalten am Set

Das Magazin „Der Spiegel“ veröffentlichte im April 2023 einen Bericht, nach dem Schweiger bei den Dreharbeiten zu seinem Film „Manta Manta – zwoter Teil“ oftmals betrunken am Set erschien. Dadurch kam es zu Wutausbrüchen des Schauspielers und Regisseurs und einer gewissen Angst bei einigen Beteiligten. Das Verhalten Schweigers gipfelte darin, dass er einen Mitarbeiter der Produktionsfirma ins Gesicht schlug, weil ihn dieser daran hindern wollte, das Set im betrunkenen Zustand zu betreten.

Schweiger schwieg zunächst monatelang zu den Vorwürfen. Im Oktober 2023 gab er schließlich im Podcast „Hotel Matze“ ein langes Interview, in dem er einräumte, ein Alkoholproblem zu haben. Er empfand es als Belohnung, bei Dreharbeiten das eine oder andere Glas Wein zu trinken. Um sich seinem Alkoholismus zu stellen, befand er sich zum Zeitpunkt des Interviews bereits einige Monate in Therapie.

Streit mit seiner Drehbuchautorin

Beim Schreiben der Drehbücher für die Filme „Keinohrhasen“ und „Zweiohrküken“ tat sich Til Schweiger mit Anika Decker zusammen. Für ihre Arbeit erhielt die Drehbuchautorin eine Vergütung: 50.000 Euro für „Keinohrhasen“ und 157.000 Euro für „Zweiohrküken“. Beide Filme spielten sowohl im Kino als auch in der späteren Verwertung durch Fernsehen und Streaming Millionen von Euro ein. Allerdings wurde Decker über die Zahlen im Unklaren gelassen und somit auch nicht daran beteiligt. Dass dies passieren muss, regelt § 32a des Urheberrechtsgesetzes. Demnach müssen kreativ tätige Personen nachträglich besser bezahlt werden, wenn ihr Werk zu einem großen Erfolg beiträgt.

Decker zog vor Gericht und erstritt zunächst das Recht, Einblick in die Einnahmen von „Keinohrhasen“ und „Zweiohrküken“ zu erhalten. Anschließend musste geklärt werden, wer – Decker oder Schweiger – den größeren Anteil am Schreiben der Drehbücher hatte. Dabei stellte sich heraus, dass Schweiger jeweils nur kurze Zeit beteiligt war und persönliche Anekdoten erzählte. Das Gericht gab Decker recht, stellt aber auch fest, dass ihre Ansprüche verjährt sind. Daher musste sie auch die Kosten für das Verfahren tragen.

Empfindlich gegenüber Kritikern

Obwohl einige von Schweigers Filmen zu den erfolgreichsten deutschen Produktionen überhaupt gehörten, wurden sie von vielen Kritikern regelrecht verrissen. Daher beschloss er Ende der 2000er-Jahre, neue Filme nicht mehr in Pressevorführungen zu zeigen. Stattdessen bekommen nur noch ausgewählte Journalisten die Werke des Schauspielers und Regisseurs zu sehen. Diese Vorgehensweise stieß vielfach auf Unverständnis. Denn dadurch beeinflusst Schweiger die Berichterstattung über seine Filme, die von ihm wohlgesonnene Kritiker erwartungsgemäß positiv gestalten.

Schweigers Dünnhäutigkeit führte auch dazu, dass er 2008 medienwirksam aus der Deutschen Filmakademie austrat. Als Grund gab er an, dass „Keinohrhasen“ nicht in der Vorauswahl zum Deutschen Filmpreis 2008 vertreten war. Stattdessen standen Filme auf der Liste, die laut Schweiger „keine Sau kennt“. Es stellte sich jedoch heraus, dass bei „Keinohrhasen“ lediglich die Regularien für die Meldung nicht eingehalten wurden. Daraufhin trat Schweiger wieder in die Deutsche Filmakademie ein.

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