"ARD Crime Time: Tödliche Notwehr": Ein äußerst seltener juristischer Fall
"ARD Crime Time: Tödliche Notwehr" erzählt von dem seltenen juristischen Fall: Im September 2020 erschießt der damals 73-jährige Bernd Heinrichs zwei Menschen. Er handelt vorsätzlich, wird aber dennoch nicht bestraft.
Es ist ein äußerst seltener Fall, den die Filmemacher Rainer Nadollek und Arnim Roever in der Episode "Tödliche Notwehr" der 2020 gestarteten True-Crime-Reihe "ARD Crime Time" behandeln: Im September 2020 wird das Juwelier- und Antiquitätengeschäft von Bernd Heinrichs von zwei Männern überfallen. Einer der Täter packt Heinrichs Frau Karin und bedroht sie. Doch der 73-Jährige weiß sich zu verteidigen: Er greift zur Pistole und schießt nacheinander auf die beiden Täter. Einer der beiden stirbt noch am Tatort, der andere erliegt später seinen Verletzungen.
Ein zweifelhafter Fall
Heinrichs, der seit rund 20 Jahren einen Waffenschein besitzt, weiß, dass seine Schüsse tödlich sein können. Er handelt vorsätzlich und nimmt den Tod billigend in Kauf. Das bestätigt auch seine Frau Karin als Zeugin vor Gericht. Trotz ihrer Aussage und seinen Fingerabrücken auf der Waffe wird Bernd Heinrich nicht verurteilt. Es greift der Rechtfertigungsgrund Notwehr, zweifach. "ARD Crime Time: Tödliche Notwehr" erzählt nun die ganze Geschichte.
ARD Crime Time: Tödliche Notwehr – Mo. 10.07. – ARD: 22.35 Uhr
Quelle: teleschau – der mediendienst GmbH