Die Story im Ersten
27.09.2021 • 22:50 - 23:35 Uhr
Info, Gesellschaft + Soziales
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Originaltitel
Die Story
Produktionsland
D
Produktionsdatum
2021
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Die Urteile der roten Roben

Von Hans Czerny

Am 28. September 1951, zwei Jahre nach der Entstehung der Bundesrepublik, wurde das Bundesverfassungsgericht als oberstes Gesetzesorgan in Karlsruhe gegründet. Die "Story im Ersten" nimmt das Jubiläum zum Anlass, die Arbeit der Gesetzeshüter zu beleuchten.

Zweimal acht Richter und Richterinnen in scharlachroten Roben wachen in Karlsruhe darüber, dass die Grundrechte der Staatsbürger eingehalten werden. Der Spruch: "Ich geh' bis nach Karlsruhe!" ist längst zur stehenden Wendung geworden. Allerdings ist der Weg bis zum Verfassungsgericht nicht so leicht. Einzelne Bürger werden daher nicht selten von mehreren Mitstreitern oder Verbänden unterstützt, die sie auf ihrem Rechtsweg begleiten. Der ARD-Rechtsexperte Frank Bräutigam hat für die "Story im Ersten" dennoch einzelne Helden und Heldinnen besucht. So traf er auf der Nordsee-Insel Pellworm etwa die 21-jährige Agrarstudentin Sophie Backsen, die mit einer Verfassungsbeschwerde gegen das Umweltschutzgesetz der Bundesregierung von 2019 Recht bekam. Das Gericht bestätigte die Unzulänglichkeit des Gesetzes, weil der Schutz vor Treibhausgasen und damit die Überlebenschancen der Bürger über 2030 hinaus nicht gewährleistet sei. Bis Ende 2022 müssen die Vorgaben zur Emissionsminderung nun neu geregelt werden.

Dass im Februar 2020 das bislang unter Strafe stehende Recht auf professionelle Sterbehilfe neu geregelt wurde, ist ein weiterer Fall aus jüngster Zeit. Aus den Bürgerrechtsfragen, die zu Zeiten der Coronakrise grassieren, hielt sich das Verfassungsgericht bislang aber erstaunlicherweise heraus.

Frank Bräutigam begleitete nicht nur einige Kläger auf ihrem Weg vor das Gericht, er stattete auch der Schneidermeisterin Kerstin Brandt, die für die scharlachroten Roben zuständig ist, einen Besuch ab.

Die Story im Ersten: Da geh' ich bis nach Karlsruhe – Mo. 27.09. – ARD: 22.50 Uhr


Quelle: teleschau – der mediendienst GmbH

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