Was zu beachten ist

Impfschutz für Kinder und Jugendliche unzureichend

Von Annette Bulut
Wegen der besonderen Gefährdung in der frühen Kindheit ist es notwendig, empfohlene Impfungen für Säuglinge möglichst frühzeitig durchzuführen.
Wegen der besonderen Gefährdung in der frühen Kindheit ist es notwendig, empfohlene Impfungen für Säuglinge möglichst frühzeitig durchzuführen. Fotoquelle: AdobeStock

In Deutschland werden immer noch wichtige Impfziele verfehlt. "Entscheidende Impfquoten bei Kindern und Jugendlichen in Deutschland sind in allen Altersbereichen zu niedrig", bemängelt Prof. Dr. Lothar H. Wieler, Präsident des Robert Koch-Institut in Berlin. Das ist ein Problem, denn um noch ungeimpfte Säuglinge zu schützen, ist es wichtig die empfohlenen Impfungen durchzuführen.

Impfserien werden zudem oft später begonnen, als von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlen, und nicht zeitgerecht abgeschlossen. Dadurch bleiben Kinder unnötig lange ungeschützt und es werden wichtige internationale Impfziele zur Ausrottung von Polio oder Masern verfehlt. Spätfolgen solcher Kinderkrankheiten können bleibende Schäden verursachen.

Wegen der besonderen Gefährdung in der frühen Kindheit ist es notwendig, empfohlene Impfungen für Säuglinge möglichst frühzeitig durchzuführen. Die Grundimmunisierungen müssen spätestens bis zum Alter von 14 Monaten vollendet sein und bei Masern/Mumps/Röteln, Windpocken mit 23 Monaten. Das empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO). Erfahrungen zeigen, dass Impfungen, die später als empfohlen begonnen wurden, häufig nicht zeitgerecht fortgesetzt werden.

Für einen lang dauernden Impfschutz ist es von besonderer Bedeutung, dass bei der Grundimmunisierung der empfohlene Mindestabstand zwischen vorletzter und letzter Impfung nicht unterschritten wird. Geeignete Termine für die Impfprophylaxe sind:

  • Früherkennungsuntersuchungen für Säuglinge und Kinder (U1 bis U9 sowie eventuell U10 und U11),
  • Schuleingangsuntersuchung,
  • Schuluntersuchungen,
  • Jugendgesundheitsuntersuchungen (J1 und eventuell J2)
  • Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz
  • Vorsorgeuntersuchungen im Erwachsenenalter.

Spätestens bis zum vollendeten 18. Lebensjahr müssen versäumte Impfungen nachgeholt werden, da bestimmte Impfungen ein begrenztes Zeitfenster haben (siehe Grafik BZgA).

Impfung für Jugendliche

Seit 2006 können sich Mädchen mit einer HPV-Impfung vor Gebärmutterhalskrebs schützen. Inzwischen empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert-Koch-Institut in Berlin diese Maßnahme auch für Jungen. Die Impfung soll im Alter von neun bis 14 Jahren erfolgen, auf jeden Fall vor dem ersten Geschlechtsverkehr. "Die humanen Papillomviren, vor denen die Impfung schützt, können nicht nur Tumore an der Gebärmutter sondern auch am männlichen Genital, in Mund, Hals und Rachen oder auch am Darmausgang verursachen – also auch bei Jungen und Männern", erklärt Dr. Thomas Fischbach, niedergelassener Kinder- und Jugendarzt und Präsident des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte, Köln. US-Forscher haben in jüngster Zeit mehr virusbedingte Tumore im Mundraum beobachtet. Möglicher Grund: immer mehr junge Leute praktizieren Oralsex.

Außerdem spricht für die HPV-Impfung von Jungen, dass durch die Impfung indirekt auch ungeimpfte Mädchen geschützt werden. Denn wenn ein Junge geimpft ist, kann er künftige Sexualpartnerinnen nicht mehr anstecken. Wären möglichst viele Jungen gegen HPV geimpft, würden langfristig auch homosexuelle Männer profitieren: Bei ihnen treten Tumore durch Papillomviren häufiger auf als in der übrigen Bevölkerung. Und last but not least - die HPV-Impfung schützt auch vor lästigen Genitalwarzen. Weltweit haben inzwischen Millionen Mädchen und Jungen die Mehrfachimpfung erhalten. Schwere Nebenwirkungen sind extrem selten aufgetreten. Die Weltgesundheitsorganisation WHO bewertet den Impfstoff als sehr sicher.

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