Ein vielfach dekorierter US-Leutnant ist angeklagt, den Vergewaltiger seiner Ehefrau umgebracht zu haben. Vor Gericht erkämpft sein Strafverteidiger ein überraschendes Urteil. Der psychologische Kriminalthriller mit James Stewart als Rechtsanwalt seziert mit den Spannungselementen eines Sensationsprozesses fast wissenschaftlich die seelische Anatomie der Beteiligten. Für seine Rolle erhielt Stewart 1959 eine Oscarnominierung. Der junge Leutnant der US-Armee, Frederick Manion, steht wegen Mordes vor Gericht. Er soll in einer Kleinstadt den Barbesitzer Quill erschossen haben. Der Fall scheint eindeutig. Rechtsanwalt Paul Biegler soll die Verteidigung übernehmen. Bevor dieser allerdings endgültig das Mandat annimmt, lässt er sich vom Angeklagten den Hergang erzählen. Manion begründet die Tat damit, dass Quill seine Frau Laura vergewaltigt habe. Der Polizeiarzt hat bei Laura allerdings keinerlei Spuren einer Vergewaltigung gefunden. Außerdem ist zwischen der angeblichen Vergewaltigung und Manions Tat ungewöhnlich viel Zeit verstrichen. Deshalb plädiert die Staatsanwaltschaft auf Mord. Bei seinen Gesprächen mit Manion erkennt Biegler dessen Eifersucht und Jähzorn. Er sieht darin eine Chance für die Verteidigung. Mithilfe seines alten Freundes und Kollegen Parnell McCarthy gräbt er ein Präzedenzurteil aus. Biegler plädiert daraufhin auf Unzurechnungsfähigkeit aufgrund eines unwiderstehlichen Impulses - und damit auf Freispruch. Doch Staatsanwalt Claude Dancer liefert Biegler während der Verhandlung ein wortgewaltiges Duell. Regisseur Otto Preminger lässt in seinem meisterhaft inszenierten Thriller Ankläger und Verteidiger um die Frage kreisen, inwieweit Laura selbst für die Tat verantwortlich ist und ob ihr Mann tatsächlich im Affekt handelte.
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