Der Weg zurück zu alter Wirkungsstätte ist verbaut: Der vor Kurzem zurückgetretene DFB-Präsident Reinhard Grindel kann nun offenbar doch nicht zum ZDF zurückkehren. Das ist das Ergebnis einer juristischen Expertise, die der Mainzer Sender eingeholt hat.
Es wäre eine medienpolitische Pointe auf einen ohnehin schon bizarren Funktionärsskandal gewesen. Reinhard Grindel, jüngst zurückgetretener Präsident des Deutschen Fußball-Bundes, könnte rein rechtlich zu seinem alten Arbeitgeber, dem ZDF, zurückkehren. So hieß es zumindest vor wenigen Wochen. Ein gesetzlich verbrieftes "Rückkehrrecht" hatte der Mainzer Sender zunächst verschiedenen Medien bestätigt. Doch nun die Kehrtwende: Gegenüber dem Evangelischen Pressedienst, epd, verkündete der ZDF-Sprecher Alexander Stock das Ergebnis einer externen juristischen Expertise: Demnach sehe man keine Anhaltspunkte mehr dafür, dass Grindel noch ein gesetzlich geregeltes Rückkehrrecht zum ZDF hätte.
Hintergrund ist ein Paragraf des Abgeordnetengesetzes, der vorsieht, dass ein Beamter nach Beendigung der Mitgliedschaft im Bundestag "spätestens drei Monate nach Antragstellung wieder in das frühere Dienstverhältnis zurückzuführen" sei. Weiter heißt es im Gesetzestext: "Das ihm zu übertragende Amt muss derselben oder einer gleichwertigen Laufbahn angehören wie das zuletzt bekleidete Amt und mit mindestens demselben Endgrundgehalt ausgestattet sein."
Reinhard Grindel war ab 1997 Leiter des Landesstudios Berlin, später führte er das ZDF-Studio in Brüssel. Von 2002 an war der gebürtige Hamburger insgesamt 14 Jahre Mitglied des Deutschen Bundestages. 2016 folgte er auf Wolfgang Niersbach als Präsident des DFB. Nach einer Verkettung von Skandalen, zuletzt ging es um die Entgegennahme einer Luxusuhr als Geschenk eines ukrainischen Oligarchen, und zunehmender Kritik gegen seine Person trat Grindel am 2. April von seinem Amt als DFB-Präsident zurück und kurz später auch von seinen internationalen Ämtern bei FIFA und UEFA.
Quelle: teleschau – der Mediendienst