Hilfe für Betroffene

So können sich Flutopfer vom Rundfunkbeitrag befreien lassen

    Reaktion von ARD, ZDF und Deutschlandradio auf die Flutkatastrophe: Sollten die Wohnung, das Kfz oder die Betriebsstätte vorrübergehend nicht nutzbar sein, muss der Rundfunkbeitrag nicht bezahlt werden. Der GEZ-Erlass gilt bis Jahresende. 

    Eineinhalb Wochen nach der verheerenden Flutkatastrophe im Westen Deutschlands versprechen die ARD, das ZDF und das Deutschlandradio eine unbürokratische Entlastung für alle Opfer: Sollte die Wohnung, das Haus, das Kfz oder die Betriebsstätte im Flutgebiet liegen und vorläufig nicht mehr nutzbar sein, könne eine vorübergehende Befreiung vom Rundfunkbeitrag beantragt werden.

    Keine GEZ für Flutopfer: Befreiung vom 1. Juli bis Jahresende möglich

    Dafür genüge bereits ein Anruf beim Beitragsservice, heißt es in einer Mitteilung. Eine befristete Befreiung zum 1. Juli sei zudem bis Ende des Jahres rückwirkend möglich. Eventuell zu viel gezahlte Beiträge würden in diesen Fällen zurückerstattet.

    Sollten das Gebäude oder das KfZ durch das Unwetter vollständig zerstört worden sein, endet die Beitragspflicht automatisch: Mit einer kurzen schriftlichen Mitteilung könne man das Beitragskonto ohne weitere Nachweise abmelden. Ob die gemeldete Adresse tatsächlich im potenziell betroffenen Hochwassergebiet liegt, wird bei einer Antragsstellung auf Basis offizieller behördlicher Informationen geprüft. Diese Überprüfung soll aber in jedem Fall möglichst zügig und unbürokratisch erfolgen, heißt es.

    Zuletzt gewährt der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio allen von der Flut Betroffenen eine Zahlungsaufschub etwaiger ausstehender Rundfunkbeiträge. Der Rundfunkbeitrag, früher GEZ-Gebühr genannt, beträgt derzeit 17,50 Euro pro Monat.


    Quelle: teleschau – der mediendienst GmbH

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