Nach Mikrofon-Wurf: Doch keine Ermittlungen gegen Cardi B
Nachdem ein Fan einen Drink auf die Bühne geworfen hatte, revanchierte die Musikerin sich mit dem Wurf ihres Mikrofons. Daraufhin ermittelte die Polizei wegen Körperverletzung, stellte das Verfahren nun aber ein.
Cardi B kann aufatmen: Die jüngsten Ermittlungen gegen die US-Rapperin wurden eingestellt. Erst zu Beginn der Woche hatte Cardi B nach einem Zwischenfall bei einem Auftritt am Wochenende eine Anzeige wegen Körperverletzung erreicht: Während die 30-Jährige am Samstag in einem Outdoor-Club in Las Vegas ihren Hit "Bodak Yellow" performte, bespritzte eine Konzertbesucherin die Künstlerin mit ihrem Drink. Cardi B revanchierte sich, indem sie empört ihr Mikrofon nach der Frau warf. Anwesende filmten den Vorfall, die entsprechenden Clips verbreiteten sich rasend schnell im Internet.
Wie das Las Vegas Metropolitan Police Department nun in einem öffentlichen Statement erklärte, werde keine Anklage gegen Cardi B, bürgerlich Belcalis Marlenis Almanzar, erhoben: "Nach einer gründlichen Prüfung dieses Falles und in Rücksprache mit der Bezirksstaatsanwaltschaft von Clark County wurde dieser Fall aufgrund unzureichender Beweise eingestellt."
Cardi B stand in der Vergangenheit schon einmal wegen Körperverletzung vor Gericht. 2022 hatte sich die Musikerin schuldig bekannt, 2018 an einer Prügelei in einem New Yorker Cub beteiligt gewesen zu sein. Um eine Gefängnisstrafe kam sie damit herum. Stattdessen wurde sie zu knapp zwei Wochen gemeinnütziger Arbeit verurteilt.
Merkwürdiger Trend: Musikerinnen und Musiker werden beworfen
In jüngerer Vergangenheit kam es auch bei anderen Künstlerinnen und Künstlern immer wieder zu ähnlichen Vorfällen wie auf dem Konzert von Cardi B: So musste sich zuletzt ein Mann aus New Jersey vor Gericht verantworten, weil er Bebe Rexha bei einem Auftritt in New York mit einem Handy beworfen haben soll. Harry Styles und Rapper Drake sind ebenfalls schon auf der Bühne von Handys getroffen worden. Sängerin Ava Max wurde indes sogar auf der Bühne geohrfeigt.
Quelle: teleschau – der mediendienst GmbH